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0151 116 320 82Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil und wird vom Gericht ohne Gerichtsverhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Dabei beantragt die Staatsanwaltschaft beim Gericht den Erlass eines Strafbefehls, wenn es eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält. Dies ist meistens bei kleineren Vergehen der Fall. Im Betäubungsmittelstrafrecht kann dies bei einem Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG der Fall sein, also bei einem bloßen Besitz von Betäubungsmitteln in kleinen Mengen.
Für den beschuldigten hat ein Strafbefehlsverfahren den Vorteil, dass das Verfahren schnell und diskret abgeschlossen wird.
Ein Strafbefehl kommt nicht für jede Straftat in Betracht. Denn in einem Strafbefehl kann nur eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze, eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine Bewehrungsstrafe, ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden.
Bei einem Verbrechen, wie dem gewerbsmäßigen handeln mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 3 BtMG, ist ein Strafbefehl nicht mehr möglich, da hier die Straferwartung ab einem Jahr Freiheitsstrafe beginnt.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist es erforderlich, dass Sie sofort handeln, da ohne einen Einspruch gegen einen Strafbefehl dieser rechtskräftig wird. Dabei gilt nur eine Frist von zwei Wochen. Es daher ratsam sich direkt an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden und dies mit diesem zu besprechen.
Nach einem Einspruch folgt dann das gerichtliche Hauptverfahren, also die mündliche Verhandlung. Dies ist dann das klassische Strafverfahren. Falls man zu dem Entschluss kommt einen Einspruch einzulegen, ist es auch hier ratsam einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kann nämlich eine ausgeklügelte Verteidigungsstrategie entwickeln und so schon frühzeitig helfen.
Es ist auch bei einem Strafbefehl möglich bei einer Geldstrafe den Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken, d.h. dass der vorgeworfene Sachverhalt angenommen wird, aber die Hohe der verhängten Strafe angegriffen wird. Auch hier ist es wichtig einen erfahrenen Strafverteidiger und Rechtsanwalt zu beauftragen und sich beraten zu lassen, da dieser mit seiner Expertise den richtigen Weg weisen kann.