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Bundesweite Strafverteidigung

Verstoß gegen das Betäubungsmit­telgesetz & Drogenhandel

Nikolai Odebralski
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Kompetente und engagierte Verteidigung in Betäubungsmit­telstrafsachen

Haben Sie eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder eine Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder wegen Drogenhandel erhalten? Dann benötigen Sie schnellstmöglich einen erfahrenen Anwalt, der Ihre Rechte kennt und effektiv verteidigt. Als spezialisierte Kanzlei für Betäubungsmittelstrafrecht und Drogenhandel vertreten wir Mandanten bundesweit mit umfassender Expertise und strategischem Geschick.

Unsere Schwerpunkte im BtMG-Strafrecht und Drogenhandel:

✔ Besitz, Handel und Einfuhr von Betäubungsmitteln

✔ Verstöße gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)

✔ Anbau von Cannabis und andere BtMG-Verfahren

✔ Strafverteidigung bei Drogendelikten im Jugendstrafrecht

✔ Verfahrenseinstellungen und Strafmilderungen

✔ Verteidigung bei Vorwürfen des gewerbsmäßigen Drogenhandels

✔ Beratung und Vertretung in Ermittlungsverfahren

Warum Sie uns vertrauen sollten:

✔ Spezialisiert auf Betäubungsmittelstrafrecht und Drogenhandel – Langjährige Erfahrung und fundierte Fachkenntnisse

✔ Schnelle & diskrete Hilfe – Sofortige Ersteinschätzung und gezielte Verteidigungsstrategien

✔ Bundesweite Vertretung – Wir sind in allen Bundesländern für Sie tätig

✔ Individuelle Betreuung – Jeder Fall ist einzigartig, daher setzen wir auf eine maßgeschneiderte Verteidigung

✔ Kompetente Vertretung bei Drogenhandel – Effektive Verteidigungsstrategien gegen schwere Vorwürfe

Nikolai Odebralski: Ihr Strafverteidiger im Drogenstrafrecht

Herr Odebralski bearbeitet jährlich über 500 Strafverfahren, wobei mehr als die Hälfte ohne Gerichtsverhandlung abgeschlossen wird. Besonders bei Fällen aus dem Darknet erzielt er oft Einstellungen. Im Jahr 2014 wurde er von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum “Fachanwalt für Strafrecht” ausgezeichnet, was seine exzellenten Kenntnisse und Erfolge unterstreicht.

Fragen und Antworten

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Was unsere Mandanten an uns schätzen

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Erfahrene Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen

Aktuelles aus dem Betäubungsmittels­trafrecht

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Der Bundestag hat eine umfangreiche Gesetzesänderung beschlossen, die neben dem Missbrauch von Lachgas (Distickstoffmonoxid) auch den Missbrauch von sogenannten K.O.-Tropfen eindämmen soll. Sie tritt voraussichtlich
In diesem Fall musste sich der BGH mit den Grenzen zwischen „Handeltreiben“ und bloßer „Abgabe“ von Cannabis beschäftigen. In seinem Beschluss vom 4. Juni 2025