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Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Als überregional ausgerichtete Fachkanzlei für Betäubungsmitteldelikte verteidigen wir Beschuldigte bundesweit gegen Vorwürfe wie Besitz von Betäubungsmitteln, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Einfuhr von Betäubungsmitteln. In dem hiesigen Verfahren vor dem Amtsgericht Kassel war unser Mandant zu im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ganz offenbar zu Unrecht beschuldigt worden. Zum Hintergrund sei kurz erklärt: wird ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln gegen einen Beschuldigten geführt, so wird diesem regelmäßig von den Ermittlungsbeamten folgendes Angebot gemacht: benennen Sie andere Personen aus der Drogenszene, dann wird ihre eigene Strafe geringer sein. Die Vorschrift nach der dies dann erfolgt lautet § 31 BTMG. Hier hatte ein in Untersuchungshaft befindlicher Beschuldigter - offenbar unter dem Druckverfahrens oder auch nur um sich interessant zu machen - unseren Mandanten dahingehend belastet, von ihm im Jahre 2018 ein Kilo Marihuana erworben zu haben. Diese Angaben ließen sich im Rahmen des Verfahrens durch intensive Befragung des Zeugen widerlegen, dieser Brief sich am Ende gar auf sein Aussageverweigerungsrecht und wollte keine weiteren Angaben machen um sich ansonsten selbst wegen einer falschen Verdächtigung zu belasten.

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