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0151 116 320 82Täglich wenden sich Mandanten an uns, denen der Besitz oder Handel verschiedenster Betäubungsmittelarten oder andere Verstöße gegen das Betäubungsmittelstrafrecht vorgeworfen werden. Dabei wirft das Betäubungsmittelstrafrecht vielen Fragen auf. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung fällt uns auf, dass regelmäßig die gleichen Fragen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als wesentliche Gesetzesnorm im Betäubungsmittelstrafrecht aufkommen. Dabei handelt es sich bei BTM-Verstößen oft um Fragen bezüglich des Besitzes und der geringen Menge. Aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis und der Einführung des KCanG erhalten wir auch häufig Fragen bezüglich des Herstellens durch Anbauen und den strafrechtlichen Folgen des Konsums für den Führerschein oder das Führungszeugnis.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Drogenvergehen stehen ich und mein Team Ihnen in allen Fragen Rund um das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) zur Seite. Ob Sie mit einer BTM-Anklage konfrontiert sind oder anderweitige Unterstützung in einem Betäubungsmittelstrafverfahren benötigen bieten wir ihnen vollumfänglich professionelle Beratung und Verteidigung bei Betäubungsmittelvergehen an.
Besonders im Bereich der BTMG-Verstöße können Strafen oft schwer ausfallen. Dabei reicht der Strafrahmen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig an einen Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht zu wenden und so die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln zu können. Wir beschäftigen uns im Wesentlichen mit Verteidigungen gegen Vorwürfe von Drogendelikten wie Drogenbesitz und Drogenhandel, aber auch mit allen anderen Aspekten des Drogenstrafrechts. Unser Ziel ist es, Ihnen als Experten der Strafverteidigung zur Seite zu stehen und Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten.
Dabei ist es nebensächlich, ob es sich um einen BTM-Verstoß oder komplexere Drogendelikte handelt. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung zum Betäubungsmittelrecht an und helfen Ihnen, die beste Alternative für ihre Verteidigung zu finden.
Wir als Kanzlei mit Expertise auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts möchten über Fragen zum Umfang der vom BtMG erfassten Betäubungsmitteln, der geringen Menge und weiterer oft gestellter Fragen rund um das Betäubungsmittelstrafrecht in den folgenden Beiträgen aufklären. Nachstehend finden Sie eine zusammengefasste Beantwortung der am häufigsten gestellten. Für ausführliche Erläuterungen können Sie auf die Überschrift des jeweiligen Artikels klicken.
Wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgeworfen wird, können Sie mich gerne kontaktieren – das erste Gespräch ist dabei stets kostenlos und unverbindlich. Meine Kontaktdaten finden Sie weiter unten am Ende dieses Beitrags.
Eine Differenzierung zwischen dem Anbau und der Herstellung von Betäubungsmitteln ist nicht immer ganz eindeutig. Für die Bestimmung des Strafmaßes bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelstrafrecht ist dies jedoch umso wichtiger. Die Differenzierung wird umso wichtiger mit Blick auf die Teillegalisierung von Cannabis und des damit einhergehenden Risikos sich wegen illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln strafbar zu machen.
Häufig ist unklar, welchen Strafbarkeiten man sich beim Erwerb von Betäubungsmitteln über das Internet. Viele Mandanten wiegen sich in der Sicherheit, dass ihr Vorhaben nicht zurückverfolgt werden kann. Das Internet bzw. das Darknet ist am Ende aber nicht so sicher wie die meisten sich dies vorstellen. Die Ermittlungsbehörden haben eine Vielzahl von Möglichkeiten das Vorhaben der Mandanten aufzudecken. Wir beleuchten, welche Möglichkeiten der Verfolgung den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen und was Sie im Falle eines solchen Vorwurfs tun sollten.
Der Besitz von Betäubungsmitteln kann im Strafmaß verschiedenste Formen annehmen. Dabei müssen Faktoren, wie die Art des Betäubungsmittels nach Wertung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Menge, die im Besitz war, berücksichtigt werden. Hier kommt es auf die Feinheiten des jeweiligen Sachverhaltes an.
Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln stellt einen der schwersten Vorwürfe des BtMG dar. Zwar liegt keine allgemeingültige klare Definition des Handelstreibens vor, aber es ist weiterhin so, dass ein Handeltreiben vorschnell angenommen wird. Die Strafbarkeit des Handeltreibens variiert auch stark und hängt von vielen einzelnen Faktoren ab. Gerade bei einem solchen schweren Vorwurf ist es erforderlich einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen, der eine Expertise im Drogenstrafrecht besitzt.
Bei Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln besteht die Möglichkeit einen Teil der möglichen Haftzeit in einer geeigneten Einrichtung zur Suchttherapie zu verbringen. Damit dies möglich ist, müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Form des Urteils, bei dem schnelles Handeln geboten ist. Denn dieser wird innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig, wenn man keinen Einspruch gegen diesen einlegt. Zwar muss ein solche Einspruch nicht begründet werden, aber es ist ratsam einen Einspruch im Betäubungsmittelstrafrecht zu begründen, da ansonsten die Überzeugungswirkung fehlt.
Der Schock bei einer Hausdurchsuchung ist meistens groß. Aber es gilt zuerst Ruhe zu bewahren und bloß keine Äußerung zu tätigen. Meistens ist die Beweislage nicht so erdrückend, wie sie auf den ersten Blick scheint. Für eine Hausdurchsuchung wird letztlich nur ein Anfangsverdacht benötigt, sodass die Staatsanwaltschaft gegebenenfalls noch nicht alle Beweise für eine Verurteilung zusammen hat. Es ist gerade deswegen im Drogenstrafrecht wichtig keine Angaben zu machen.
Wenn Sie eine Vorladung wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten haben, müssen Sie bei der Polizei keine Angaben zur Sache machen. Insbesondere sollten Sie nicht ohne einen Anwalt zu einem solchen Termin erscheinen. Denn ansonsten kann es passieren, dass Sie ungewollt oder aus Nervosität Angaben zur Sache machen, welche am Ende eine erfolgreiche Verteidigung vereiteln würden. Es ist daher ratsam schon früh einen erfahrenen Rechtsanwalt für BTMG-Verstöße zu beauftragen.
Es gilt weiterhin das absolute Cannabisverbot für Fahranfänger und junge Fahrer vor der Vollendung des 21. Lebensjahres. Die neuen Grenzwerte sind am 22.08.2024 in Kraft getreten und beenden einen Streit, welcher seit der Einführung des CanG herrschte. Die alte Grenze von einem Nanogramm war aufgrund der neuen Gesetzesänderung nicht mehr haltbar und müsste angehoben werden.
Betäubungsmittel sind bestimmte Substanzen, die ein hohes Abhängigkeitspotenzial aufweisen und sich regelmäßig auf die Gesundheit des Konsumenten auswirken. Dabei sind aber nicht nur die klassischen und bekannten Betäubungsmittel erfasst, sondern auch weitaus mehr Stoffe als man erwarten würde. Diese werden in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz aufgelistet und auch weiter ergänzt, dass teilweise auch die Produkte zur Herstellung von Betäubungsmitteln unter das Betäubungsmittelstrafrecht fallen können.
Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz stellt sich die Frage, ob es zu einer Eintragung in das sogenannte Bundeszentralregister kommt. Dabei besteht aber meistens Unklarheit zwischen den Begriffen polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Eintrag in das Bundeszentralregister und dem Vorbestraftseins. Diese müssen immer klar voneinander differenziert werden.
Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelstrafrecht stellt sich die Frage auf die Auswirkung der Fahrerlaubnis, insbesondere ob der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Diese Frage kann sich im Zusammenhang mit dem Fahren unter Drogeneinfluss stellen oder auch bei dem bloßen Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln, ohne dass ein Fahrzeug in irgendeiner Art und Weise benutzt wurde.
Wenn bei Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln der Begriff, der nicht geringen Menge fällt, sollte man achtgeben. Die Strafen bei BTMG-Verstößen bei nicht geringen Mengen fallen erheblich höher aus als bei der geringen Menge. Bei einem minder schweren Fall, also einer geringen Menge, sieht das BtMG mildere Strafen vor. Die nicht geringe Menge wird auch bei jedem Betäubungsmittel anders beurteilt. Auch herrschen zwischen den unterschiedlichen Bundesländern teilweise unterschiedliche Mengenangaben.
Die vom BtMG erfassten Betäubungsmittelarten sind vielfältig. Dabei gibt es in den Verfahren große Unterschiede Cannabis und Amphetamin, Speed und Kokain, Haschisch und Heroin und vielen weiteren. Bei härteren Drogen wie Kokain oder Heroin fallen die Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht in der Regel auch schwerer aus als bei nicht so harten Drogen.
Das neue Cannabisgesetz ist da und stellt die Strafbarkeit von Cannabis und Cannabisprodukten im Betäubungsmittelstrafrecht auf den Kopf. Unter Cannabisprodukte fallen unter anderem Haschisch und ähnliches. Zwar fällt vieles aus der Strafbarkeit des BtMG raus, aber eine komplette Straffreiheit existiert nicht. Der Gesetzgeber verfolgt hier viele Punkte, um den Schwarzmarktverkauf von Cannabis und Cannabisproukten einzudämmen. Ob dies letztlich gelingt, wird sich in der nächsten Zeit zeigen.
Es gibt kaum eine andere Norm, welche für so viel Diskussionen sorgt wie der § 31 BtMG. Für viele Straftäter stellt er ein Tabu dar, welches gegen die tiefsten Grundsätze der Ehre verstößt. Für wiederum andere ist er die Rettung, um einer hohen Strafe zu entgehen. Dabei führt aber nicht jede Einlassung nach § 31 BtMG im betäubungsmittelstrafrecht zu einem Freispruch. Je nach Umständen kann es auch nur zu Strafminderung kommen.
Wenn es bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Anklage kommt, kann dies Vielfältige Gründe haben. Eine Anklage im Betäubungsmittelstrafrecht ist aber noch keine Verurteilung und eine Abwendung einer Strafe ist weiterhin möglich. Ein erfahrener Anwalt kann durch die richtige Strategie und Auswertung der Akte mögliche Fehler der Staatsanwaltschaft aufdecken und so eine Verurteilung verhindern.