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Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zur Cannabis Freigabe

Etwa eineinhalb Monate ist die Freigabe von Cannabis für Erwachsene nun schon her. Trotzdem muss die Ampel ,wie zugesagt, noch nachträgliche Änderungen, wie beispielsweise einen Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer, Regeln für Fahranfänger etc. im Bundestag auf den Weg bringen. Deshalb wird nicht nur das gerade erst in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz, sondern auch die Fahrerlaubnisordnung und die Bußgeldkatalogverordnung geändert. Nur mit großen Bauchschmerzen haben die Bundesländer das Cannabis-Gesetz im Bundesrat passieren lassen. Deshalb hat die Bundesregierung diesen viele nachträgliche Änderungen zugesagt. Vorgesehen ist Folgendes: 

Grenzwert für Autofahrer

Ähnlich wie die Promille-Grenze beim Alkohol soll auch bei Cannabis ein Grenzwert eingeführt werden. Bisher reichte schon der bloße Nachweis des Wirkstoffes für Geldbuße oder Punkte in Flensburg. Künftig soll die Grenze bei 3,5 Nanogramm liegen. Denn hier ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend. Wer dann noch Auto fährt, riskiert laut der vorgeschlagenen Änderung im Bußgeldkatalog in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot. Unter Umständen kommt aber ein noch höheres Bußgeld in Betracht. Der Entwurf nennt einen Rahmen bis 3000 Euro.

Mischkonsum vor der Autofahrt 

Außerdem soll ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt werden. Wer ,,kifft‘‘ und dazu noch Alkohol trinkt, sollte sein Auto künftig lieber stehen lassen. Wird die oben genannte Grenze von 3,5 Nanogramm erreicht und zusätzlich noch Alkohol bei dem Autofahrer nachgewiesen, drohen laut Gesetzesentwurf ein Bußgeld von 1000 Euro und ein Monat Fahrverbot. Unter Umständen steht sogar ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro im Raum. Sinn und Zweck ist es, den besonderen Gefahren durch den Mischkonsum von Alkohol und Cannabis entgegenzuwirken. 

Fahranfänger 

Für Führerscheinbesitzer unter 21 und Fahranfänger in der Probezeit soll es ein Cannabisverbot geben. Neben einem Punkt in Flensburg droht in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro. 

Plantagen-Verbot 

Doch nicht nur im Straßenverkehr soll es Anpassungen geben. Um plantagenartige Anbauflächen zu verhindern sind auch für die ab Sommer möglichen Cannabis-Vereine weitere Änderungen vorgesehen. So sieht der vorliegende Gesetzesentwurf vor, dass die Behörden den Vereinen die Genehmigung verweigern dürfen, wenn deren Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem baulichen Verbund stehen oder dicht beieinander sind. Auch sollen die Anbauvereine ,,regelmäßig‘‘ kontrolliert werden und nicht wie aktuell noch vorgesehen einmal im Jahr. 

Welche Anpassungen es noch geben wird, bleibt in Zukunft abzuwarten. Die genannten Gesetzesentwürfe sind noch nicht beschlossen, sondern erstmals debattiert. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch offen. 

Quellen: zeit.de, lto.de, mdr.de 

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