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Freiheitsstrafen im „Methadon-Prozess“

Vor dem Landgericht Koblenz hatte sich ein junges Paar wegen des Todes einer 13-Jährigen zu verantworten. Die Schülerin starb, nachdem sie Amphetamin und Methadon verabreicht bekommen hatte. 

Was war passiert?

Konkret ergaben die Ermittlungen, dass die beiden Beschuldigten der Jugendlichen Amphetamin angeboten hatten. Der 25-jährige Angeklagte soll dem Mädchen zudem auf ihren Wunsch Methadon – ein Opioid verabreicht haben, das vor allem in der Substitution von Heroinkonsumenten Anwendung findet. 

Nach der Einnahme verschlechterte sich der Zustand der Schülerin extrem: Ihre Atmung versagte und der Kreislauf brach zusammen. Die Angeklagten versuchten, das Mädchen wiederzubeleben. Erst eine Stunde später wählten sie den Notruf. 

Die Entscheidung des Gerichts

Nach den Feststellungen des Landgerichts starb das Mädchen erwiesenermaßen an den verabreichten Drogen. Das LG Koblenz verurteilte das Paar daher wegen gemeinschaftlichen Totschlag nach §212 Abs. 1 StGB, sowie wegen Verabreichung von Betäubungsmitteln an eine Minderjährige nach §29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG i.V.m. §29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG. Der Mann erhielt eine neunjährige, die Frau eine achtjährige Haftstrafe. Neben der Freiheitsstrafe wurde zudem die Maßnahme zur Entziehung der Drogenabhängigkeit der beiden Angeklagten angeordnet.

Dabei warf das Gericht den beiden Angeklagten nicht nur die Abgabe der harten Drogen an das Mädchen vor, sondern auch das Verhalten nach der Tat. Die Kammer verwies darauf, dass eine frühzeitige Rettung noch möglich gewesen wäre. Hätten die beiden sofort der Notruf abgesetzt, hätte das Leben der Schülerin wahrscheinlich noch gerettet werden können. 

Quellen: spiegel.de, n-tv.de, Rhein-Zeitung.de

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Strafverteidiger Nikolai Odebralski ist seit 2010 Rechtsanwalt in Essen

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