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Drogenfund auf Spielplatz: strafrechtliche Einordnung 

In dem folgenden Text geht es zwar nicht um ein Urteil, aber dennoch um eine strafbare Handlung, auf die wir genauer gucken wollen.

Was war passiert?

Am Montag, den 1. September 2025 machte ein Kleinkind auf einem Spielplatz in Wolfenbüttel einen fatalen Fund: Zurückgelassene Päckchen gefüllt mit verschiedenen Drogen. Das erst eineinhalb Jahre alte Kind hatte die Drogen geschluckt und musste anschließend mit einer Vergiftung auf der Intensivstation behandelt werden. 

Ein Urintest zeigte: Das Kind hat „harte“ Drogen wie Kokain, Amphetamine und MDMA, beziehungsweise Ecstasy geschluckt. Wie viel das Kind tatsächlich geschluckt hat konnte im Nachhinein jedoch nicht eindeutig geklärt werden.

Strafrechtliche Bewertung

Wie unverantwortlich es ist, solche Drogen auf einem Spielplatz zurückzulassen, ist wohl für jeden erkennbar. Doch ein solches Verhalten ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafrechtlich relevant. 

Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), konkret nach §29 BtMG, ist bereits der Besitz solcher Drogen strafbar. Hinzu kommt auch eine Strafbarkeit wegen des „Inverkehrbringens“. Denn auch das bloße Wegwerfen von Drogen kann ein solches strafbares „Inverkehrbringen“ von Betäubungsmitteln nach §29 Abs. 1 BtMG darstellen. Insbesondere wenn dann tatsächlich jemand die Drogen an sich nimmt, wie hier das Kleinkind, ist die Tat auch vollendet.

Schauen wir auf die Straftatbestände außerhalb des BtMG so kommen vorliegend ebenfalls solche des Strafgesetzbuches (StGB) in Betracht. Das Liegenlassen von Drogen auf einem Spielplatz stellt eine rechtlich missbilligte Gefahr dar, welche zumindest eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit begründet. Sollte ein Täter ermittelt werden können, so käme daher eine fahrlässige Körperverletzung nach §229 StGB in Betracht. 

Sollte man in diesem Fall also eine verantwortliche Person ausfindig machen können, so muss diese sich wohl vor einem Gericht verantworten – und die Vorwürfe wiegen, wie wir festgestellt haben, schwer.

Quellen: spiegel.de, t-online.de

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Strafverteidiger Nikolai Odebralski ist seit 2010 Rechtsanwalt in Essen

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