Zwei Männer mussten sich vor dem Landgericht Trier verantworten. In dem konkreten Fall ging es um sogenannte „Head-Shops“, also Geschäfte, in denen Zubehör für den Konsum von Tabak und anderen Rauchsubstanzen vertrieben wird, die die beiden Männer in mehreren deutschen Städten führten.
Was war passiert?
Unter anderem sollen die Angeklagten in ihren Shops neben den legalen Rauch- und Konsumutensilien auch THC-arme Cannabissorten – darunter CBD-Blüten, Liquids und Öle – an.
Neben den Head-Shops betrieb der Hauptangeklagte der beiden noch einen zusätzlichen Online-Shop und eröffnete 2018 in Trier den ersten Verkaufsautomaten für Cannabisprodukte. Die darin angebotenen Waren enthielten laut Betreiber zwar nur geringe Mengen an THC, waren dafür aber reich an CBD.
Das Problem: auch geringe Mengen an THC können nach damaliger Rechtslage – wir befinden uns im Jahr 2018, also vor Einführung des KCanG (Konsumcannabisgesetzes), unter das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) fallen, sofern der Gehalt eine bestimmte Grenze überschreitet. THC ist nämlich der Stoff, der für den Rausch, also das „High sein”, beim Cannabiskonsum führt. CBD hingegen ist nicht berauschend, sondern wirkt lediglich beruhigend.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 41-jährigen Hauptangeklagten und dem 35-jährigen Mitangeklagten daher gewerbsmäßigen, sowie unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln nach §29a BtMG vor.
Das Urteil
Am 19. März 2025 entschied das Landgericht Trier: Das Verfahren wird zumindest für den Mitangeklagten vollständig eingestellt. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten hingegen wird vorläufig eingestellt. Er hat bis September insgesamt 100 Sozialstunden abzuleisten. Grund für das Urteil seien „besondere Umstände“, konkret die zwischenzeitliche Gesetzesänderung zur Cannabis-Legalisierung, die lange Verfahrensdauer und die Insolvenz beider Angeklagter. Zudem hielt das Gericht dem Hauptangeklagten zugute, dass dieser auf die Herstellerzertifikate vertraut und nicht mit einer berauschenden Wirkung seiner Produkte gerechnet hatte.
Quellen: hrr-strafrecht.de, tagesschau.de, swr.de