In Deutschland unterliegen zahlreiche Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Wir geben Ihnen einen ausführlichen Überblick über einige der häufigsten illegalen Drogen, ihre Wirkungen und rechtlichen Konsequenzen.
Unsere spezialisierten und erfahrenen Strafverteidiger haben bereits vielen Mandanten zu einer erfolgreichen Verteidigung verholfen. Wir legen größten Wert auf höchste Diskretion und eine sorgfältige, vertrauliche Bearbeitung Ihres Falls.
Sie erreichen uns per E-Mail, über unser Kontaktformular oder telefonisch:
Liquid Ecstasy (GHB/GBL) Liquid Ecstasy ist eine farb- und geruchlose Flüssigkeit, die als Partydroge konsumiert wird. Sie wirkt sedierend, enthemmend und kann zu einem tranceartigen Zustand führen. In hoher Dosierung besteht die Gefahr einer Bewusstlosigkeit oder sogar einer lebensbedrohlichen Atemdepression. Rechtlich gesehen handelt es sich bei GHB um eine dem BtMG unterstellte Substanz, während GBL als Grundstoff eingestuft ist, aber ebenfalls missbräuchlich genutzt wird.
Pink Cocaine (El Tusi) Pink Cocaine ist ein Sammelbegriff für eine synthetische Designerdroge, die oft mit Kokain verwechselt wird, aber meist aus einer Mischung verschiedener Substanzen, darunter Ketamin, MDMA oder andere psychoaktive Wirkstoffe, besteht. Die Wirkung kann euphorisierend, stimulierend oder halluzinogen sein. Da es sich um eine Mischung aus verbotenen Substanzen handelt, unterliegt Pink Cocaine dem BtMG und der Handel sowie der Besitz sind strafbar.
Kokain Kokain ist ein stark stimulierendes Betäubungsmittel, das aus den Blättern der Kokapflanze gewonnen wird. Es steigert kurzfristig die Leistungsfähigkeit und das Selbstbewusstsein, kann aber langfristig zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen, darunter Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychische Abhängigkeit. Der Besitz, Handel und Konsum sind nach dem BtMG strafbar und können je nach Menge erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ketamin Ketamin ist ein Narkosemittel, das auch in der Tiermedizin verwendet wird. In niedriger Dosierung wird es als Partydroge genutzt und kann halluzinogene Effekte hervorrufen. In hoher Dosierung kann es zu dissoziativen Zuständen, Bewusstseinsstörungen und Kreislaufproblemen führen. Ketamin unterliegt in Deutschland einer eingeschränkten BtMG-Kontrolle und ist in nicht-medizinischem Kontext illegal.
Heroin und Crack Heroin ist ein starkes Opiat, das schnell zur physischen und psychischen Abhängigkeit führt. Es hat eine stark schmerzlindernde und euphorisierende Wirkung, birgt aber ein hohes Risiko für Überdosierungen, die tödlich enden können. Crack ist eine rauchbare Form von Kokain, die besonders schnell und intensiv wirkt, aber eine kurze Wirkdauer hat. Beide Substanzen unterliegen dem BtMG und deren Besitz sowie Handel werden hart bestraft.
Haschisch, Marihuana & Cannabis Cannabisprodukte wie Marihuana und Haschisch enthalten THC (Tetrahydrocannabinol), das eine berauschende Wirkung hat. Cannabis kann entspannend, aber auch angstlösend oder in höheren Dosen psychotisch wirken. Die rechtliche Situation ist in Deutschland im Wandel: Der Besitz geringer Mengen für den Eigenbedarf wird teilweise toleriert, dennoch unterliegt Cannabis weiterhin dem BtMG und ist in vielen Fällen strafbar.
Amphetamin und Speed Amphetamine sind synthetische Stimulanzien, die die Konzentration und Leistungsfähigkeit kurzfristig steigern. Speed ist eine Straßenvariante von Amphetamin, die oft mit anderen Substanzen gestreckt ist. Der Konsum kann zu Herz-Kreislauf-Problemen, Nervosität und langfristig zu psychischen Erkrankungen führen. Besitz und Handel von Amphetamin sind nach dem BtMG strafbar.
Mit unserer Expertise und Erfahrung unterstützen wir Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Nach einer gründlichen Aktenanalyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren individuellen Fall zu erzielen.
Sie erreichen uns per E-Mail, über unser Kontaktformular oder telefonisch:
Sehr kompetenter und engagierter Anwalt im Bereich Betäubungsmittelstrafrecht. Die Beratung war professionell und verständlich, und ich fühlte mich jederzeit gut vertreten. Dank seines Fachwissens und seiner klaren Kommunikation konnte eine positive Lösung erreicht werden. Absolut empfehlenswert!
Dank dieser spezialisierten Kanzlei für Betäubungsmittelstrafrecht konnte ich meine Anklage wegen eines BtMG-Verstoßes erfolgreich abwehren. Die strategische Verteidigung und die professionelle Beratung haben mir enorm geholfen. Wer in Sachen Drogenhandel oder Betäubungsmittelrecht Unterstützung braucht, ist hier genau richtig!
Ich war wegen Drogenhandel angeklagt und stand vor einer ungewissen Zukunft. Doch die Kanzlei hat sofort reagiert, meine Rechte geschützt und eine maßgeschneiderte Strategie entwickelt. Die Expertise im Betäubungsmittelstrafrecht war beeindruckend. Absolut empfehlenswert!
Von der ersten Beratung bis zum Abschluss meines Falls habe ich mich bestens betreut gefühlt. Die fundierte Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht und bei Vorwürfen des Drogenhandels hat meine Erwartungen übertroffen. Danke für die kompetente Unterstützung!
Ich hatte große Angst vor den Konsequenzen des Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das BtMG, doch Anwalt Odebralski hat mir Sicherheit gegeben und mich erfolgreich vertreten. Seine Kenntnisse im Drogenhandel-Strafrecht sind außergewöhnlich und seine Arbeit äußerst engagiert. Ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!
Mein Fall wurde dank der erfahrenen Verteidigung in einer BtMG-Angelegenheit erfolgreich gelöst.
Dank der hervorragenden Verteidigung dieser Kanzlei konnte mein Verfahren wegen Drogenhandel eingestellt werden. Die Strategie war perfekt durchdacht und wurde erfolgreich umgesetzt. Absolute Empfehlung für jeden, der im BtMG-Strafrecht Hilfe benötigt!