24/7 Notruf bei Hausdurchsuchung

0151 116 320 82

Sofern das Ermittlungsverfahren nicht außergerichtlich eingestellt wurde, erhalten die Beschuldigten eine Anklageschrift wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein, vielleicht übersteigt die Menge an aufgefundenen Betäubungsmitteln die sogenannte „nicht geringe Menge“, sodass allein der gesetzliche Strafrahmen eine außergerichtliche Erledigung nicht mehr erlaubt.

Eine Sache ist aber gleich vorab wichtig: die Anklage ist – und das sei in Richtung der Beschuldigten gesagt, welche die Vorwürfe bestreiten – keine vorweggenommene Verurteilung. Eine Anklageschrift bedeutet zunächst einmal nicht mehr, als dass sich das Verfahren nicht für eine Erledigung von Schreibtisch zu Schreibtisch eignet. Vielleicht geht es entscheidend um die Beurteilung einer Aussage eines wichtigen Zeugen, die sich allein aufgrund der Aktenlage nicht treffen lässt. Insofern entscheiden sich Staatsanwaltschaften dazu, das ganze Verfahren in Form einer Anklageschrift wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz einem Richter vorzulegen damit dieser sich einen persönlichen Eindruck von den Verfahrensbeteiligten verschaffen kann und eben anschließend auf Grundlage eines persönlichen Eindrucks entscheidet.

Sollten Sie eine Anklageschrift von einem Amtsgericht oder Landgericht erhalten haben, ist es aber in jedem Fall ratsam, sich anwaltlichen Rat einzuholen und sich vor Gericht in einer solchen Angelegenheit von einem professionellen Strafverteidiger für Betäubungsmitteldelikte verteidigen zu lassen.

Folgende Aspekte zum Thema Anklageschrift wegen Verstoß gegen das BtMG werden in diesem Beitrag beleuchtet:

  • 1. Anklageschrift wegen Verstoß gegen das BtMG

    Eine Anklageschrift wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz kann unterschiedliche Vorwürfe zum Inhalt haben. Regelmäßig geht es um den Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln – wobei sowohl die Mengen, als auch die Art der Drogen sehr unterschiedlich sind. Wir verteidigen hier seit über zehn Jahren erfolgreich Beschuldigte gegen unterschiedlichste Vorwürfe, angefangen von Verfahren gegen Jugendliche wegen strafbaren Besitz von 0,1g Marihuana – bis hin zu Anschuldigungen wegen Unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben mit Kokain im dreistelligen Kilogramm Bereich.

  • 2. Anklage wegen „Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“

    Die meisten Anklageschriften wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz die wir hier auf den Schreibtisch bekommen beinhaltet den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Häufig geht es um Marihuana, welches bei den Beschuldigten anlässlich einer Hausdurchsuchung in größeren Mengen aufgefunden und sichergestellt wurden. Angesichts der Menge der sichergestellten Betäubungsmittel sind sich die Staatsanwaltschaften dann oft sicher, dass bei einer derartigen Menge nur noch das Handeltreiben in Betracht kommt – und erhebt sodann (häufig leider auch vorschnell) Anklage wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
    Ob es bei einer solchen Anklage letztlich auch zu einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln oder wegen dem geringeren Strafdelikt des Besitzes von Betäubungsmitteln kommt, ist stets Frage des Einzelfalles.
    Jedenfalls gibt es nach der Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte kein Erfahrungswert bzw. eine starre Grenze dahingehend, dass ab einer gewissen Menge nur noch ein Handeltreiben angenommen werden könnte. Die rechtliche Beurteilung ist stets Frage des Einzelfalles und hier konnten wir im Laufe der Jahre schon viele Gerichte in der Verhandlung von unserer Rechtsauffassung überzeugen – und letztlich eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln abwenden. Rufen Sie mich an bzw. lassen mir ihre Anklageschrift wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge) zukommen und informieren Sie sich zunächst kostenlos über ihre Möglichkeiten.

  • 3. Sonderfall: Anklage wegen „Handeltreiben mit BtM mit Waffen“

    Einen Sonderfall der Anklage wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bildet der gesetzliche Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen. Dieser Vorwurf sollte insbesondere im Hinblick auf die im Falle einer Verurteilung drohende Strafe bereits frühzeitig ernst genommen und in professionelle Hände gelegt werden. Hintergrund dessen ist der Umstand, dass der Gesetzgeber für den Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vorgesehen hat. Sollten sich diese Vorwürfe insofern in einer Hauptverhandlung bewahrheiten droht nach dem Gesetz eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren aufwärts.
    Doch wer eine solche Anklage wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen erhalten hat und sich nun bereits gedanklich für ein halbes Jahrzehnt oder länger im Gefängnis sieht, dem sei schon hier die gute Nachricht überwacht, dass es auch hier für den erfahrenen Rechtsanwalt für Betäubungsmitteldelikte Schlupflöcher und Möglichkeiten gibt, eine solch hohe Haftstrafe zu vermeiden. Diese reicht von einer möglichen Aufklärungshilfe, über die Durchführung einer Therapie zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung letztlich zu einem sogenannten minderschweren Fall – welcher den gesetzlichen Strafrahmen noch einmal deutlich nach unten hin absenkt. Ob ein so genannter minder schwerer Fall gegeben ist, muss immer – anhand einer Vielzahl der von der Rechtsprechung im Laufe der Zeit entwickelten Kriterien – für den Einzelfall entschieden werden.

  • 4. Anklage wegen „Besitz von Betäubungsmitteln“

    Sofern die Anklage wegen Besitz von Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge) beinhaltet, so handelt es sich hierbei jedenfalls zunächst nicht um das schwerste Delikt, was das Betäubungsmittelgesetz vorsieht.
    Häufig geht es bei solchen Anklagen wegen Besitz von Betäubungsmitteln um kleinere Mengen, da ab einem gewissen Umfang von Staatsanwaltschaften stets ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln angenommen wird. Sofern Sie also eine Anklage wegen Besitz von Betäubungsmitteln erhalten haben, wurde diese wahrscheinlich zu einem Amtsgericht erhoben – dennoch sollten die Vorwürfe ernst genommen werden. Und das gilt auch unabhängig davon, ob diese eingeräumt oder bestritten werden. Denn im Falle der Verurteilung drohen hier nicht nur empfindliche Geldstrafen, sondern im schlimmsten Falle auch eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis.

  • 5. Anklage wegen „Einfuhr von Betäubungsmitteln“

    Aufgrund unserer Grenznähe zu den Niederlanden, wenden sich natürlich auch häufig Betroffene bzw. Angehörige ausländischer Mandanten an uns, deren Verwandte aufgrund des Vorwurfs der Einfuhr von Betäubungsmitteln an der Grenze zu den Niederlanden festgenommen und sodann dort in Untersuchungshaft genommen werden. Weitergehende Tipps und wertvolle Kontaktadressen für Angehörige niederländischer Gefangener finden Sie auf unserer speziellen Seite in niederländischer Sprache.
    Beschuldigte wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln werden, jedenfalls sofern es keine deutschen Staatsbürger sind, zunächst einmal festgehalten und die Anordnung der Untersuchungshaft geprüft. Ob Untersuchungshaft angeordnet wird, ist dann wiederum abhängig von unterschiedlichen Kriterien, zum einen natürlich der Umfang der sichergestellten Betäubungsmittel, aber auch der sozialen Situation des Beschuldigten.
    Sofern einer Ihrer Angehörigen – aus dem Inland oder dem Ausland – wegen des Vorwurfes der Einfuhr von Betäubungsmitteln festgenommen und Anklage wegen Verstoß gegen das BTMG von der Einfuhr von Betäubungsmitteln erhoben wurde, sollte in jedem Fall ein auf die Bearbeitung von Betäubungsmitteldelikten spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Abzuraten ist jedenfalls davon, ein solches Verfahren mit einem vom Amtsgericht Beigeordneten Pflichtverteidiger zu bestreiten.

Rechtsanwalt BtMG
Ihre Experten für Betäubungsmitteldelikte

Erfahrene Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen

  • 6. Welche Strafen im Falle einer Verurteilung drohen

    Unter spezialisierten Strafverteidigern für Betäubungsmitteldelikte herrscht Einigkeit dahingehend, dass kein Strafgesetz derart harte Strafen vorsieht, wie das Betäubungsmittelgesetz.
    So steht auf dem Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen bereits eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren, eine der härtesten und empfindlichsten Freiheitsstrafen, die überhaupt vorgesehen sind. Auch der Besitz von Betäubungsmitteln wird häufig mit Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr bestraft. Aufgrund der Übersichtlichkeit soll an dieser Stelle nicht sämtliche Strafrahmen der einschlägigen Vorschriften wiedergegeben werden, diese können aber problemlos hier eingesehen werden, also sowohl für den Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln, des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Einfuhr von Betäubungsmitteln als letztlich natürlich auch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit Waffen.
    Aber auch unabhängig von dem konkreten Vorwurf oder dem Amtsgericht oder Landgericht, von dem die Anklage wegen Besitzes von Betäubungsmitteln oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kommt zu sagen: im Falle der Anklage wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dringend dazu zu raten, sich frühzeitig mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Betäubungsmitteldelikte in Verbindung zu setzen.

  • 7. Anklageschrift wegen Verstoß gegen das BtMG (Amtsgericht)

    Sofern Sie eine Anklageschrift wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anklage BtM) von einem Amtsgericht erhalten haben, handelt es sich entweder um eine sehr geringe Menge, dann kommt die Anklage von einem Einzelrichter und im schlimmsten Falle droht eine Geldstrafe. Regelmäßig erhalten beschuldigt aber eine Anklage wegen BtM von einem sogenannten Schöffengericht, und für gewöhnlich beinhaltet diese den Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bzw. den Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
    Eine Anklage wegen BTMG von einem Amtsgericht bedeutet hierbei, dass das Verfahren aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu gewichtig ist, um es einzustellen, andererseits aber auch eine Verurteilung zu einer Zeitstrafe von mehr als vier Jahren nicht zu erwarten ist – da andernfalls die Anklage zum Landgericht erhoben worden wäre. Ernstzunehmen ist hierbei insbesondere die Anklage zum Schöffengericht, da im Falle einer Verurteilung hier eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren und insofern eine Inhaftierung und eine Vollstreckung in einer Justizvollzugsanstalt droht. Gerade in einem solchen Fall sollte insofern möglichst frühzeitig ein erfahrener Rechtsanwalt für Betäubungsmitteldelikte mit der Verteidigung beauftragt werden

  • 8. Anklageschrift wegen Verstoß gegen das BtMG (Landgericht)

    Sofern Sie eine Anklageschrift wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz von einem Landgericht erhalten haben, bedeutet dies, dass es sich jedenfalls nicht mehr um ein Bagatelldelikt handeln kann. Denn eine Anklage wegen BTMG zum Landgericht erfolgt in der Regel, da die Staatsanwaltschaft die Strafgewalt des Amtsgerichts nicht mehr für ausreichend hält.
    Da diese bei vier Jahren liegt, hält die Staatsanwaltschaft im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren jedenfalls für möglich. Insofern handelt es sich in einem solchen Fall um eine sehr ernst zunehmende Situation, in der unbedingt ein spezialisierter Rechtsanwalt für Betäubungsmitteldelikte mit der Verteidigung vor dem Landgericht beauftragt werden sollte.
    Wir haben hier im Laufe der Zeit gute Erfahrungen vor einer Vielzahl von Landgerichten machen können, angefangen natürlich von den NRW-Landgerichten in Grenznähe wie Kleve (Anklage BtM Kleve), Aachen oder Mönchengladbach – bis hin zu Anklagen vom Landgericht Görlitz, Dresden oder Leipzig wegen Einfuhr von – oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier dann regelmäßig wegen Crystal).
    Sofern Sie in einer solchen Situation sind und in der Verhandlung einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger für Betäubungsmitteldelikte an ihrer Seite haben möchten, dann nehmen Sie zunächst unverbindlich Kontakt auf, schildern mir ihren Fall und wir besprechen alles weitere in einem persönlichen Gespräch.

  • 9. Pflichtverteidiger bei Anklage wegen BtM

    Häufig enthält eine Anklageschrift (Anklageschrift BtMG) den Zusatz, dass ein Pflichtverteidiger zu benennen ist. Dies gilt insbesondere bei schwereren Vorwürfen, beispielsweise dem Handel treiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Da wir Betäubungsmitteldelikte hier schwerpunktmäßig und häufig auch überregional verteidigen erhalte ich regelmäßig Anfragen, ob eine Verteidigung auf Grundlage einer Pflichtverteidigung möglich ist. Hierzu ist zu sagen, dass dies grundsätzlich möglich – aber stets auch eine Frage des Einzelfalles ist.
    Sofern auch Sie eine Anklageschrift wegen Verstoß gegen das BtMG erhalten haben und aufgefordert worden sind, ein Pflichtverteidiger zu benennen so nehmen Sie doch einfach – am besten per E-Mail oder per WhatsApp (siehe: Kontaktformular) Kontakt auf, schildern mir Ihren Fall und dann finden wir eine gemeinsame Lösung.

  • 10. Verurteilt wegen Verstoß gegen das BtMG: Berufung oder Revision

    Regelmäßig wenden sich Beschuldigte wegen Betäubungsmitteldelikten an mich, deren gerichtliches Verfahren in der ersten Instanz abgeschlossen ist und die mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind.
    Dies kann unterschiedliche Gründe haben, nicht immer trägt natürlich der Anwalt die Verantwortung für einen von den Beschuldigten als schlecht empfundenen Verfahrensausgang. Dennoch ist leider immer wieder festzustellen, dass sich Beschuldigte im Falle einer Anklage wegen Verstoß gegen das BTMG eben nicht an einen auf diesem Gebiet erfahrenen und hochspezialisierten Strafverteidiger wenden, sondern den Anwalt nach regionaler Nähe, langjähriger Bekanntheit oder sonstigen Kriterien wählen – und ein solches Verfahren dann teilweise leider nicht den Ausgang nimmt, den es hätte nehmen können.
    Doch sofern das Strafverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, besteht immer die Möglichkeit, den Rechtsanwalt für das Berufungsverfahren oder die Revision zu wechseln bzw. noch einen zweiten Rechtsanwalt für Betäubungsmitteldelikten hinzuzuziehen. Sofern auch Sie sich in einer solchen Situation befinden und ein Rechtsanwalt für eine Berufung oder Revision nach einer Verurteilung wegen einer Betäubungsmittelstraftat suchen, so nehmen Sie am besten zeitnah Kontakt auf und lassen sich zunächst über ihre Möglichkeiten informieren.

  • 11. Beratung durch Strafverteidiger mit Schwerpunkt Drogendelikte

    Damit ihnen so etwas nicht passiert, sollten Sie sich unbedingt nach einer Anklageschrift wegen Verstoß gegen das BtMG von einem spezialisierten Verteidiger für Strafrecht für Betäubungsmitteldelikte beraten und vertreten lassen. Als Ansprechpartner stehen wir Ihnen hier gerne und jederzeit zur Verfügung.
    Weitere Rückfragen beantworte ich gerne in einem persönlichen Gespräch. Nutzen Sie für Ihre Anfrage gerne direkt das Kontaktformular.

scroll to top