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„Baller-Liquid“ – Wie gefährlich ist die neue „Trend“-Droge wirklich?

Es geht um eine Droge, die sich in jüngster Zeit vor allem in der Partyszene einen Namen gemacht hat: „Baller Liquide“. Doch „Görke“, wie die neue Trenddroge auch genannt wird, ist nicht so harmlos wie sie zunächst klingen mag. 

Wir schauen, woher der neue „Trend“ kommt und welche Risiken dieser mit sich bringt.

Was genau ist „Baller Liquide“?

Genauso harmlos wie der Name „Görke“ klingt, sehen auch die kleinen Fläschchen aus, in denen sich das Liquid befindet. Es gibt sie in verschiedenen Geschmacksrichtungen und mögen auf den ersten Blick an gewöhnliche E-Zigaretten erinnern. Doch das täuscht. Zwar raucht man die Substanz ebenfalls, doch hinter dieser stecken synthetische Cannabinoide.

Bei diesen synthetischen Cannabinoiden handelt es sich um hochpotente, im Labor hergestellte Wirkstoffe, die zur Gruppe der neuen psychoaktiven Stoffe (NPS) gehören. Sie ahmen zwar die Wirkung von Cannabis nach, sind dabei jedoch mehr als 300-fach stärker. Das erhöht das Risiko einer Überdosis massiv.

Die Polizei warnt daher davor, E-Zigaretten von Fremden beispielsweise in Clubs anzunehmen. Hinter einer solchen vermeintlich einfachen Vape mit Erdbeergeschmack kann sich die gefährliche Droge verbergen.

„Macht süchtig wie Heroin“

Baller Liquide breitet sich derzeit auch in Nordrhein-Westfalen vor allem unter jungen Leuten immer weiter aus. Dabei warnen Experten eindringlich vor dem Konsum, denn die Droge soll genauso süchtig machen wie Heroin. Versucht man von der Droge wieder wegzukommen, kann es zu massiven Entzugserscheinungen wie starkem Schwitzen, inneren Unruhe oder aggressiven Stimmungsschwankungen kommen.

Selbst in Schulen hat der Konsum inzwischen Eingang gefunden. Die Schüler ziehen an den Vapes und bekommen plötzlich Kreislaufprobleme, berichtet Jennifer Siebers von der Beratungsstelle Komm-pass in Düsseldorf.

Doch Kreislaufprobleme sind nicht die einzigen Nebenwirkungen, die die Droge mit sich bringt. Denn ein einziger Zug kann schon dazu führen, dass der Konsument nicht mehr ansprechbar ist. Hinzu kommen Desorientierung, Herzrasen, Übelkeit, Erbrechen bis hin zur Bewusstlosigkeit. 

Doch das ist nicht alles. Die Droge ist sogar lebensgefährlich. „Der Konsum hat in der Vergangenheit bereits zu Todesfällen geführt“, warnt die Landesfachstelle für Suchtprävention“. Zwischen 2014 und 2020 wurden allein in München mindestens 98 Todesfälle dokumentiert, bei denen synthetische Cannabinoide involviert waren. In rund 51% der Fälle galten die synthetischen Cannabinoide sogar als Verursacher, in 26% der Fälle trugen sie jedenfalls zum tödlichen Verlauf bei. 

Das „Erfolgskonzept“ der Droge

Doch warum ist die Droge trotz ihrer extremen Gefährlichkeit weiterhin so beliebt? Dies hat den Grund, dass der Droge ein einfaches Erfolgskonzept zugrunde liegt, das vor allem bei Jugendlichen Wirkung zeigt.

Zum einen ist der Konsum der Drogen vergleichsweise unkompliziert. Das Ziehen an einer solchen Vape geht schneller, als sich einen Joint zu bauen.

Zum anderen ist die Droge unauffällig. Sie ist nur im Labor und nicht in gängigen Drogentests nachweisbar. „Viele Jugendliche denken dann, dass sie mit dem Konsum auf der sicheren Seite sind, weil er ihnen nicht nachgewiesen werden kann“, erklärt Siebers. Diese Faktoren senken die Hemmschwelle der Konsumenten.

Zudem werden die Baller-Liquids oft als harmlose „CBD-Liquids“ vertrieben. Doch im Gegensatz zu diesen ist die Droge nicht harmlos und erst recht nicht legal – auch wenn sie auf einigen Online-Plattformen fälschlicherweise als „legal“ beworben wird.

Synthetische Cannabinoide fallen unter das Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz (kurz: NpSG), das immer wieder erweitert wird. Der Gesetzgeber zieht jährlich nach und unterstellt neue Stoffe oder ganze Stoffklassen dem NpSG,, um eben solche Drogen wie das Baller-Liquide zu regulieren.

Abhängig von ihrer chemischen Zusammensetzung können bestimmte synthetische Cannabinoide in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommen werden, was ihren Besitz und Handel sogar strafbar macht.

Quelle: ndr.de, nrz.de, deutsche-apotheker.zeitung.de

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