Eine legale Partydroge, das klingt zunächst absurd. Doch das legale „Lachgas“ wird als Partydroge immer beliebter. Dabei ist ihre Legalität der simple Grund dafür. Diese Partydroge gibt es nicht nur im Darknet oder beim Dealer, sondern ganz einfach beim Kiosk oder im Supermarkt nebenan. Kein Wunder also, dass immer mehr vor allem von jungen Menschen konsumiert wird – dabei ist der Konsum alles andere als ungefährlich.
Zahlen des Landeskriminalamts NRW zeigen, dass immer mehr Fälle des Missbrauchs von Lachgas polizeilich bekannt werden. Während es im Jahr 2021 noch 68 Fälle waren, so ist die Zahl bereits ein Jahr später auf 215 Fälle angestiegen.
Dabei dürfte die Dunkelziffer noch um einiges höher liegen, eben auch weil der Konsum von Lachgas grundsätzlich nicht strafrechtlich verfolgt wird.
Was ist Lachgas?
Doch was genau ist Lachgas überhaupt? Das farblose Gas trägt eigentlich den chemischen Namen „Distickstoffmonoxid“ (N2O) und dient zum Beispiel als Treibgas in Spraydosen, Kartuschen oder Luftballons. Um das Gas zu inhalieren, saugen die Konsumenten an den Luftballons oder Kartuschen.
Auch in der Medizin wird Lachgas in höheren Mengen als Narkosemittel zum Beispiel bei der Geburtshilfe eingesetzt.
Der Name „Lachgas“ ist auf seine euphorisierende Wirkung zurückzuführen. Wohlige Entspannung, Wärme- oder Glücksgefühle: So werden die Effekte eines Lachgas-Highs von Konsumenten beschrieben. Begleitet werden diese Emotionen oft von Kicheranfällen oder sogar leichte Halluzinationen. Die Wirkung lässt spätestens nach 10-15 Minuten wieder nach.
Wie gefährlich ist der Konsum?
Wie verbreitet der Konsum von Lachgas ist, haben wir gesehen. Dabei ist der Konsum nicht ungefährlich. Experten warnen schon lange vor der Droge. Vor allem, weil ihr ein hohes psychisches Abhängigkeitspotential zugeschrieben wird.
Dabei kann bereits der einmalige Konsum gefährlich werden. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie „DGN“ warnt davor, dass auf die Inhalation schwere neurologische Beschwerden folgen. So kann der Konsum zur ungewollten Bewusstlosigkeit bis hin zu Lähmerscheinungen oder sogar Hirnschäden führen. Häufig auftretende Nebenwirkungen sind zudem Schwindel, Benommenheit und Kopfschmerzen.
Reiner Thomasius, Suchtexperte am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sagt außerdem, dass in Zusammenhang mit Lachgas bereits Todesfälle aufgetreten sind.
Zwar gibt es noch keine statistischen Daten über die Langzeitfolgen des Konsums, aber nach einer aktuellen Studie lässt sich bereits sagen, dass der regelmäßige Konsum von Lachgas zu schweren Folgeerkrankungen führt. Bereits nach einem halben Jahr traten bei den Probanden im Alter von 21-25 Jahren unter anderem Schädigungen des Rückenmarks, der Nervenbahnen oder sogar beides gemeinsam auf.
Auch der Rapper „Haftbefehl“ setzt sich inzwischen für ein Verbot ein. „Das Gas macht einen komplett zum Zombie“, sagt er und spielt damit auf seinen hohen Konsum von manchmal Dutzenden Kartuschen am Tag vor seinem Entzug an. Bei einem seiner Konzerte taumelte er nach dem Konsum über die Bühne, verlor immer wieder das Gleichgewicht und wirkte verwirrt. Das Konzert musste abgebrochen werden.
Gesetzesentwurf der Regierung
Bundesgesundheitsminister Lauterbach will trotz des Ampel-Aus noch dafür sorgen, dass es strengere Regeln für den Umgang mit Lachgas gibt.
Dazu hat er kürzlich einen Gesetzesentwurf präsentiert, nach dem unter anderem Lachgas, als auch „K.o.-Tropfen“ unter ein gesetzliches „Umgangsverbot“ für neue psychoaktive Stoffe fallen sollen. Dies hätte zur Folge, dass die Stoffe nicht mehr über Automaten, den Versandhandel oder am Kiosk erworben werden können. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll künftig ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten. Lachgas soll weiterhin nur noch für wissenschaftliche oder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden dürfen, wie etwa in Sprühsahne.
Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt, dass diese in dieser Hinsicht bereits weiter sind. Unter anderem in Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark und der Schweiz ist der Besitz und Verkauf von Lachgas grundsätzlich verboten.
Doch ein Problem stellt sich nun jüngst: Das Aus der Ampel-Regierung könnte der Durchsetzung des Verbots im Wege stehen. Ob der Bundestag die Regelung also noch vor der Neuwahl im Februar verabschieden wird, bleibt abzuwarten.
Quellen: ndr.de. www1.wdr.de, pronovabkk.de