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Marburger Drogenprozess: 25-Jähriger muss vier Jahre in Haft

Nach einem Prozess in Marburg muss ein 25 Jahre alter Mann für vier Jahre ins Gefängnis. Dieser hatte über einen Zeitraum von fast einem Jahr in insgesamt elf Fällen mit Drogen im Wert von über 380.000 Euro gedealt. Letztlich wurde er bei einer geplanten Übergabe auf frischer Tat erwischt.

Gegenstand des Verfahrens war der Handel mit rund 77 Kilogramm Drogen im Jahr  2021. Dabei handelte es sich vor allem um Haschisch und Marihuana. Maßgeblich für die Verurteilung war neben einer Auswertung eines Kryptohandys vor allem eine polizeiliche Observation. Ermittler hatten den 25-Jährigen bei einer geplanten Übergabe in einer Kleingartenanlage erwischt. In einer Tasche hatte er 3,5 Kilogramm Marihuana versteckt. Später fanden die Beamten große Summen Bargeld in der Wohnung des Verurteilten, diese waren teilweise einfach in Plastiktüten verpackt. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass die gehandelten Mengen selbst in Hinblick auf die geplante Cannabis-Reform der Bundesregierung deutlich über dem erlaubten Rahmen lagen. Laut Urteilsbegründung hatte der Angeklagte in einem professionell organisierten System aus Lieferanten und Läufern als Zwischenhändler fungiert. Immer wieder kommunizierte er mit seinem Kontaktmann ,,Machiavelli’’, dessen Identität bis heute ungeklärt ist. 

Laut Schätzungen der Staatsanwaltschaft hatte der Mann rund 25.000 Euro erwirtschaftet. Trotzdem musste er nun aber den kompletten Wert der gehandelten Drogen, wie oben genannt, 380.000 Euro zurückzahlen. In einem Verfahren dieser Art sei es ungewöhnlich, dass so viel Geld vorhanden sei, dass die Staatskasse einziehen könnte. Das liegt daran, dass der Mann in den vergangenen Jahren mehrere hunderttausend Euro als Leiter eines Corona-Testzentrums verdiente. Rund ein Drittel der Summe wurde bereits eingezogen. Im Prozess war der Angeklagte geständig. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre und sechs Monate Haft, die Verteidigung des Mannes glatt vier Jahre. Seine mitangeklagte Lebensgefährtin wurde im Verfahren wegen Beihilfe aus Mangel an Beweisen freigesprochen.  Ob der Angeklagte nach dem Prozess Revision einlegen will, ist unklar. Eine Woche Zeit bleibt ihm dafür. 

Quellen: hessenschau.de, op-marburg.de

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