Jetzt wirklich? Nach langem Ringen und vielen Unstimmigkeiten sei der Streit um die Cannabis Legalisierung nun beigelegt. Das Gesetz könnte zum 1. April in Kraft treten, so die Vize-Fraktionschefs Dagmar Schmidt (SPD), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP).
Bundesminister Karl Lauterbach hatte für die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag die Woche vom 19. bis zum 23. Februar genannt. Mit der Einigung der Ampel gilt die Zustimmung als sicher. Die Neuregelung sei ,,ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden. Voraussichtlich am 22. März wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Dessen Zustimmung ist hingegen nicht mehr nötig. Einspruch einlegen kann lediglich die Länderkammer. Außer in der bayerischen Landesregierung ist mindestens eine Ampel-Partei vertreten, weshalb es als ziemlich sicher erscheint, dass das Gesetz zum 1.April in Kraft tritt.
Was ändert sich?
Das seit mehr als 40 Jahren geltende Cannabis-Verbot würde dann an diesem Tag aufgehoben werden. Cannabis soll zum 1. April im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Besitz und Eigenanbau bestimmter Mengen sollen für Volljährige dann endlich legal sein. Zum 1. Juli sollen zusätzlich sogenannte Social-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Weiterhin verboten bleibt jedoch der Konsum in unmittelbarer Nähe zu Schulen oder Kitas.
Zahlreiche Rückschläge
Seit Amtsantritt der Ampelkoalition ist die Entkriminalisierung von Cannabis eines der Prestigeprojekte dieser Regierung. Im Laufe der Zeit erfuhr das Projekt jedoch viele Rückschläge: So stieß das ursprüngliche Konzept von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, welches unter anderem eine staatlich kontrollierte, aber kommerzielle Vertriebskette vorgesehen hatte, auf Widerstand der EU-Kommission. Mehrere Innenpolitiker der SPD hatten bezüglich der abgeschwächten Pläne Lauterbachs außerdem Bedenken, unter anderem wegen des zeitlichen und personellen Kontrollaufwands, der die Einhaltung aller Konsumvorgaben sicherstellen sollte. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler bemängelte in der ,,Rheinischen Post’’, man werde die Auswirkungen des Gesetzes besonders im Alltag sehr schnell merken, ‘’weil buchstäblich an jeder Ecke gekifft werden dürfte.’’ Trotz diverser Bedenken wurde das Gesetzespaket in den Koalitionsgesprächen nicht noch einmal aufgeschnürt. Eine Änderung wurde lediglich bei der Überprüfung der Wirksamkeit vorgenommen. Eine erste Evaluation soll es nach einem Jahr geben, eine zweite nach zwei Jahren und eine abschließende nach vier Jahre. Auch auf die Expertise des Bundeskriminalamtes wird dabei vertraut. Spätestens da wird sich zeigen, wie wirksam der Ansatz ist, um Heranwachsende von der Droge möglichst fernzuhalten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Stoffe zu kontrollieren.
Quellen: zeit.de, zdf.de