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Hattinger BTM-Bunker: Freispruch, Bewährungsstrafe und Geldauflage

Freispruch und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren – das war das Urteil, welches am 10. April 2024 beim Amtsgericht Hattingen erging. Dabei schrieb dieses Urteil Geschichte, denn erstmals wurde bei der Strafzumessung das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) von den Richterinnen und Richtern angewandt.

Was war passiert?

Dabei wiegte die Anklage schwer. Angeklagt war ein Mann aus Hattingen, sowie seine Frau. Den beiden wurde vorgeworfen, in ihrer Wohnung nebst der Hattinger Innenstadt einen „Betäubungsmittel-Bunker“ unterhalten zu haben.

Der 46-Jährige soll über ein Jahr lang Betäubungsmittel besessen und auch mit diesen gehandelt haben. In dem Mehrfamilienhaus des Ehepaares fand man bei einer Durchsuchung im Oktober 2022 verschiedene Betäubungsmittel – neben Marihuana auch Kokain und Amphetamine, sowie 55.127 Euro Bargeld. „Hinter den Socken im Schlafzimmer fanden wir Geld, unter dem Bett lag in einem Kissen Marihuana und in einem Alu-Koffer lagen weitere Zutaten,“ sagte eine zuständige Kriminalbeamtin vor dem Gericht aus. Dabei überschritten die vorgefundenen Wirkstoffe das fünf-, 17-fache und 55 -fache einer normalen Menge von Betäubungsmittelwirkstoffen.

In einer Erklärung räumte der Angeklagte ein, dass der Besitz der Betäubungsmittel dem Eigenbedarf diente und die Weitergabe nur an Freunde und Bekannte erfolgte. Das gefundene Bargeld stamme zudem allein aus einem Geschäft mit einem lokalen Goldhändler.

Das Urteil

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen des Besitzes und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wobei diese für drei Jahre zur Bewährung auszusetzen sei und eine Geldstrafe von 6.000. Für die Ehefrau des Angeklagten plädierte der Staatsanwalt für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, sowie Ableistung von 100 Sozialstunden.

Das Gericht entschied sich in seinem Urteil tatsächlich für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, für den Angeklagten. Zudem muss dieser 6.000 Euro an das Café Sprungbrett in Hattingen als Bewährungsauflage zahlen. Das bei der Durchsuchung sichergestellte Bargeld bleibt eingezogen.

Die Ehefrau des Angeklagten wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen. 

Quellen: ruhrkanal.news

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