Das Verfahren um einen Polizei-Inspekteur aus Baden-Württemberg hatte viel Aufmerksamkeit erregt. Ihm wurde vorgeworfen, eine Polizistin sexuell genötigt zu haben. Nun hat der BGH den Freispruch bestätigt. Die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegte Revision wurde verworfen.
Dem ranghöchsten Polizist Baden-Württembergs Andreas R. war zur Last gelegt worden, im November 2021 in und vor einer Gaststätte eine deutlich jüngere Kommissarin zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen veranlasst zu haben. Seine Stellung als Inspekteur soll er dabei dahingehend ausgenutzt haben, dass er der Nebenklägerin im Fall des Widerstandes erhebliche berufliche Nachteile bereiten würde. Dabei soll er „sein leicht erigiertes Glied entblößt, dieses der Nebenklägerin in die Hand gegeben und mit dem Bemerken, dass ihn das „total scharf“ mache, gegen die Wand uriniert haben.“ Ein durch den Inspekteur ausgeübten Zwang oder Druck konnte das Landgericht Stuttgart trotz Aufzeichnungen, welche den Austausch von Zärtlichkeiten zeigten, nicht feststellen. Eine Bedienung der Bar erzählte, dass der Inspekteur Stammgast in der Kneipe sei. An besagtem Abend hätten sich Andreas R. und die Nebenklägerin umarmt, unterhalten und sogar geküsst. Sie hätte zu keiner Zeit den Eindruck gehabt, dass das nicht freiwillig ist. Ein Taxifahrer sagte aus, dass die Polizisten auf dem Nachhauseweg weder schlecht gelaunt noch sehr betrunken gewirkt habe. Ob das Geschehen vor der Bar von ihr ausging oder er sie dazu gedrängt hatte, steht im Raum. Darüber musste das Gericht entscheiden. Wie so oft steht Aussage gegen Aussage.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde ihm verboten, die Dienstgeschäfte weiterzuführen, auch wenn dieser vehement darum gebeten habe, von einem Verbot der Dienstgeschäfte abzusehen. Auch wurde ihm seine Dienstwaffe abgenommen. Obwohl er schon eine lange Zeit nicht mehr im Amt ist, bekommt er jeden Monat volles Gehalt.
Doch die Nebenklage bleibt skeptisch. „Der Freispruch des Inspekteurs folgte aus strafprozessualen Gründen aus Mangel an Beweisen“, so der Anwalt der Nebenklägerin. Der Freispruch würde nichts darüber aussagen, was wirklich geschehen ist. Auch ist gegen den Inspekteur noch ein Disziplinarverfahren anhängig, was jedoch derzeit ruhen würde, so ein Sprecher des Innenministeriums. Auch eine Verwaltungsbeamtin des Innenministeriums berichtete von sexuell unangemessenen Bemerkungen. Andreas R. habe ihr deutlich gemacht, dass er Sex mit ihr haben wolle. Abzuwarten bleibt, ob es dadurch wirklich ruhiger um den ehemaligen ranghöchsten Polizisten im Land wird, denn es gibt weitere Ermittlungen gegen ihn. Es steht nämlich noch der Vorwurf der Bestechlichkeit im Raum. Politik und Justiz beschäftigen sich schon seit mehreren Jahren mit dem Fall. Es gibt einen Untersuchungsausschuss, bei dem es unter anderem um die Frage geht, wie der Inspekteur so schnell eine so steile Karriere machen konnte.
Der Bundesgerichtshof hat nun das letzte Wort in dem Fall gesprochen und den Freispruch bestätigt. Das Urteil des Stuttgarter Landgerichts ist rechtskräftig.
Quellen: swr.de, lto.de