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Der Startschuss für die Cannabis-Clubs ist gefallen

Seit drei Monaten ist der Cannabis-Konsum in Deutschland – mit zahlreichen Beschränkungen und Vorgaben- legal. Ab heute (01.07.2024) können auch die sogenannten ,,Anbauvereinigungen’’ loslegen, die gemeinsam größere Mengen produzieren wollen. Doch bevor es richtig starten kann, müssen die ,,Anbauvereinigungen’’ bürokratische Hürden bewältigen.

Was sind das für Vereine? 

Offiziell heißen die Vereine ,,Anbauvereinigungen’’. Vergleichen kann man sie etwa mit Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder Cannabis nicht kommerziell anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Mindestens sechs Monate müssen die Mitglieder der Vereine in Deutschland wohnen und für die Mitgliedschaften muss eine Mindestlaufzeit von drei Monaten gelten. Des Weiteren dürfen die Vorstandsmitglieder nicht wegen Drogendelikten vorbestraft sein. Auch müssen die ,,Anbauvereinigungen’’ als eingetragene Vereine oder Genossenschaften organisiert sein. Stiftungen oder Unternehmen sind nicht erlaubt. Die Räumlichkeit des Vereins darf kein Wohngebäude sein und es dürfen keine auffälligen Schilder angebracht sein, denn Werbung ist tabu. Zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen mindestens 200 Meter Abstand eingehalten werden. 

Wie geht es jetzt für die Vereine weiter? 

Zunächst müssen die Anbauvereine eine amtliche Erlaubnis beantragen. Dabei müssen sie unter anderem die Mitgliederzahl, Standort und Größe der Anbaufläche, sowie die voraussichtliche Cannabis-Jahresmenge und ein Sicherheitskonzept angeben. Schließlich gilt die Erlaubnis dann befristet für sieben Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung nach fünf Jahren. Aus manchen Bundesländern hieß es jetzt schon, dass mit einer Bearbeitungszeit von drei Monaten zu rechnen ist. Also wohl doch noch kein richtiger Startschuss.. oder? Der Deutsche Städtetag beklagte, dass es wenige Tage vor dem Start noch nicht überall klar war, wer für Genehmigungen und Kontrollen zuständig ist. Wie groß der Andrang ist, wird sich wohl erst in den nächsten Tagen zeigen. 

Wie viel Cannabis bekommen Mitglieder? 

Mengenmäßig ist die Abgabe an die Mitglieder begrenzt. Pro Tag sind es höchstens 25 Gramm je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent THC zulässig sein. Gleiches gilt für den Anbau. Auch hier dürfen die Vereine nicht so viel Anbauen wie sie wollen. Die Erlaubnis gilt nämlich nur für eine feste Jahresmenge, orientiert am Eigenbedarf der Mitglieder. Mehr muss vernichtet werden. Wichtig ist auch, dass nur Mitglieder die Pflanzen anbauen, gießen und düngen dürfen – keine bezahlten Angestellten. 

Was gilt es noch zu beachten? 

Um Cannabis zu erhalten, muss man dieses vor Ort unter Vorlage des Mitgliedsausweises persönlich entgegennehmen. Erlaubt ist außerdem nur Cannabis in Reinform, das heißt als getrocknete Blüten, blütennahe Blätter oder abgesondertes Harz. Verboten sind hingegen Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln. Des Weiteren müssen die Verpackungen neutral sein. Ähnlich einer Packungsbeilage müssen auf einem Infozettel unter anderem Gewicht, Sorte, der durchschnittliche THC-Gehalt und Hinweise zu Risiken des Konsums aufgeführt werden. Finanzieren sollen sich die Vereine durch ihre Mitgliedsbeiträge. Das ist auch der Grund, weshalb kein Kaufpreis verlangt werden darf. 

Welche Reaktionen gibt es? 

Insbesondere die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat vor zunehmendem Drogenmissbrauch durch Minderjährige und einer Unterwanderung legaler Anbaumöglichkeiten durch Drogenbanden gewarnt. Die Anbauvereine würden ein großes Risiko bergen, dass der Schwarzmarkt für Cannabis wächst, so der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei. Außerdem würden sie befürchten, dass Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität die Möglichkeit der Anbauvereine dafür nutzen werden, kriminelle Strukturen auszubauen. Auch vor zunehmenden Problemen für den Jugendschutz durch die bald zahlreichen Anbaumöglichkeiten warte der GdP-Vize. 

Die Erwartete Entlastung der Sicherheitsbehörden sei bislang nicht eingetreten. Im Gegenteil sei es eher der Fall, dass die Polizei durch das Cannabisgesetz zusätzliche Aufgaben bekommen habe, wodurch eine Mehrbelastung erwartet werde. 

Quellen: tagesschau.de, zeit.de ,swr.de

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