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Cannabis an Schulen – Unerwünscht aber nicht illegal 

Ein Dilemma 

Nach der Teillegalisierung von Cannabis gibt es nun ein weiteres Problem: Man kann volljährigen Schülern und Lehrern nicht verbieten, die Droge mit in die Schule zu bringen. Das hat das Schulministerium in einem Schreiben vom 31. Mai  an alle Einrichtungen verdeutlicht. Trotzdem sollen die Schulen in ihrer Hausordnung festhalten, dass Cannabis ,,als unerwünscht’’ angesehen wird. 

Das Ministerium setzt in seinem Erlass fest, dass volljährige Schüler und Lehrer durch das neue Bundesgesetz ,,bis zu 25 Gramm Cannabis in der Schule mit sich führen dürfen’’. Das Problem: Selbst mit einer Hausordnung kann man das Bundesrecht nicht aushebeln. Aufgrund dessen wird den Schulen ,,nachdrücklich empfohlen, in der Schulordnung oder auf andere geeignete Weise eine Aussage zu treffen, dass das Mitbringen von Cannabis durch Volljährige im schulischen Kontext als unerwünscht angesehen wird. 

Kein Cannabis auf Klassenfahrten 

Sofern in unmittelbarer Nähe keine Minderjährigen anwesend sind, dürfen die volljährigen Schüler ,,auf den ersten Blick Cannabis konsumieren’’, so das Ministerium. In tatsächlicher Hinsicht sei das Kiffen aber dennoch verboten, unter anderem, weil an den Ausflugszielen mit Sicherheit auch Minderjährige in der Nähe sein würden. 

Einigkeit herrscht bei dem Umgang mit angebautem Cannabis zu Lehrzwecken. Das sei schlichtweg unzulässig, so der Erlass. Denn: Das gehöre nicht zu ,,wissenschaftlichen Zwecken’’, wie sie als Ausnahme im Bundesgesetz vorgesehen seien.

Kritik von Landeselternschaft 

Die Landeselternschaft der Integrierten Schulen (LEiS) bezeichnet es als ,,vollkommen unverständlich’’, dass der Bund den Schulen keine Möglichkeit gegeben hat, ,,klare Verbote für den Besitz von Cannabis auszusprechen’’. Der Vorsitzende Harald Amelang sagte:,, Diese Lück in den rechtlichen Rahmenbedingungen stellt eine ernsthafte Schwachstelle in unserem Bildungssystem dar und behindert die Schulen in ihrem wichtigen Auftrag, unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen.’’ 

Laut Landeschefin der Bildungsgewerkschaft GEW, Ayla Çelik, sei der Konsum bei volljährigen Schülerinnen und Schülern kaum zu vermeiden oder zu kontrollieren, da diese das Schulgelände ohnehin verlassen dürften. Bis jetzt hätten die Schulen jedoch noch von keinen Auffälligkeiten berichtet, die auf einen vermehrten Cannabiskonsum als Konsequenz der Cannabis-Legalisierung zurückzuführen seien. 

Quellen: welt.de, ga.de 

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