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Führungszeugnis und Drogenstrafrecht: Alles was Sie wissen müssen

Wird BtM-Verstoß im Führungszeugnis eingetragen?

Das Führungszeugnis spielt in vielen Lebensbereichen eine entscheidende Rolle. Ob bei einer Bewerbung, einer behördlichen Genehmigung oder einer gewerblichen Tätigkeit – der Nachweis über eine weiße Weste ist oft Voraussetzung. Doch was passiert, wenn eine Vorstrafe wegen eines Verstoßes gegen das BtMG eingetragen ist? Welche Konsequenzen drohen und gibt es Möglichkeiten, eine Löschung zu beantragen?

Wer sich mit diesen Fragen konfrontiert sieht, sollte seine Rechte genau kennen. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann dabei helfen, Eintragungen im Führungszeugnis zu verstehen und juristische Schritte zu prüfen, damit sich diese nicht zu einem dauerhaften Hindernis im Lebensweg entwickeln.

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Unsere spezialisierten und erfahrenen Strafverteidiger haben bereits vielen Mandanten zu einer erfolgreichen Verteidigung verholfen. Wir legen größten Wert auf höchste Diskretion und eine sorgfältige, vertrauliche Bearbeitung Ihres Falls.

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Was steht im Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis enthält nur bestimmte Verurteilungen. Nicht jede Strafe wird automatisch eingetragen. Entscheidend sind die Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

Einträge erfolgen beispielsweise bei:

  • Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten
  • Geldstrafen ab 90 Tagessätzen
  • Bewährungsstrafen
  • Berufsverbote

 

Nicht aufgenommen werden geringfügige Verurteilungen, etwa Geldstrafen unter 90 Tagessätzen, sofern die Person nicht bereits einschlägig vorbestraft ist. Die Einträge werden dann im Bundeszentralregister erfasst und gespeichert.

Gut zu wissen: Beim Bundeszentralregister (BZR) handelt es sich um ein bundesweit geführtes Verzeichnis, in welchem unter anderem sämtliche strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person aufgenommen werden. Die Eintragungen sind vollkommen unabhängig von der Art des begangenen Strafdelikts oder auch dem Ausmaß der Strafe.

Wer zum ersten Mal in irgendeiner Art verurteilt wird, landet zwangsläufig im Bundeszentralregister. Abhängig von der eigentlichen Verurteilung betragen die Fristen zur Tilgung aus dem BZR zwischen fünf und 20 Jahren.

Arten des Führungszeugnisses

Das Bundeszentralregister (BZR) führt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

  1. Privates Führungszeugnis (§ 30 BZRG): Dieses enthält alle relevanten Vorstrafen, die nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) einzutragen sind. Es wird häufig von Arbeitgebern verlangt.
  2. Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG): Besonders bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen wird dieses benötigt. Es enthält zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualstraftaten.
  3. Behördliches Führungszeugnis (§ 31 BZRG): Behörden erhalten dieses Führungszeugnis für Verwaltungsentscheidungen, etwa im Rahmen von Gewerbeerlaubnissen oder Aufenthaltsgenehmigungen.
  4. Europäisches Führungszeugnis (§ 30b BZRG): Für Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt haben, können auch ausländische Verurteilungen berücksichtigt werden.
  5. Polizeiliches Führungszeugnis: Dieser Begriff wird umgangssprachlich häufig für das private Führungszeugnis verwendet. Es handelt sich dabei nicht um ein eigenständiges Dokument, sondern um die offizielle Bezeichnung für das Führungszeugnis, das Bürger bei der Polizei oder dem Bürgeramt beantragen.

Führungszeugnis und Verstöße gegen das Betäubungsmit­telgesetz

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kann schwerwiegende Folgen haben – insbesondere, wenn eine Verurteilung im Führungszeugnis eingetragen wird. Ob ein Eintrag erfolgt, hängt von der Höhe der Strafe ab:

  • Nicht im Führungszeugnis erscheinen Verurteilungen zu Geldstrafen unter und bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen unter drei Monaten, sofern die Person nicht vorbestraft ist.
  • Eintrag im Führungszeugnis erfolgt bei höheren Geldstrafen (ab 91 Tagessätzen), Freiheitsstrafen oder Bewährungsstrafen über drei Monaten.

 

Solche Einträge können weitreichende Konsequenzen haben: Ein privates Führungszeugnis mit einem BtM-Verstoß kann Bewerbungen erschweren, insbesondere in sicherheitsrelevanten Berufen. Behörden sehen Verstöße im behördlichen Führungszeugnis, was Auswirkungen auf Gewerbeerlaubnisse oder Aufenthaltsgenehmigungen haben kann.

Besonders problematisch sind Einträge im erweiterten Führungszeugnis, wenn eine Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen angestrebt wird. In diesen Fällen können selbst ältere Verurteilungen den beruflichen Weg versperren. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, mögliche Konsequenzen zu verstehen und Strategien zur Tilgung oder Löschung des Eintrags zu prüfen.

Auswirkungen einer Vorstrafe auf das Berufsleben

Eine Eintragung im Führungszeugnis kann erhebliche Konsequenzen für das Berufsleben haben. Arbeitgeber achten insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen auf eine weiße Weste. Besonders betroffen sind Berufe wie:

  • Erzieher und Lehrer
  • Pflegekräfte
  • Sicherheitsdienste
  • Öffentlicher Dienst

Wer eine berufliche Zukunft trotz Vorstrafe plant, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Eine fachkundige anwaltliche Einschätzung kann helfen, die Chancen auf eine Anstellung zu verbessern oder Löschungsmöglichkeiten zu prüfen.

Wir stehen Ihnen als spezialisierte Strafverteidiger jederzeit zur Verfügung

Mit unserer Expertise und Erfahrung unterstützen wir Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Nach einer gründlichen Aktenanalyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren individuellen Fall zu erzielen.

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Sichtbarkeit und Löschen von BTM-Einträgen im Führungszeugnis

Einträge wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bleiben nicht dauerhaft im Führungszeugnis, sondern unterliegen bestimmten Tilgungsfristen. Die Dauer der Speicherung hängt von der Höhe der Strafe ab:

  • Drei Jahre: Geldstrafen bis zu 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen bis drei Monate, wenn keine weiteren Vorstrafen bestehen.
  • Fünf Jahre: Freiheitsstrafen über drei Monate, sofern keine längeren Fristen gelten.
  • Zehn Jahre: Verurteilungen wegen Sexualdelikten im Zusammenhang mit BtM (§ 46 BZRG).

 

Während dieser Fristen sind die Einträge im privaten Führungszeugnis sichtbar und können Bewerbungen erschweren. Das behördliche Führungszeugnis kann in bestimmten Fällen sogar länger belastet bleiben, insbesondere wenn es um sicherheitsrelevante Tätigkeiten geht.

Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird der Eintrag automatisch gelöscht – ein Antrag ist nicht erforderlich. Wer wissen möchte, ob eine Vorstrafe noch im Führungszeugnis steht, kann eine Einsicht in das Bundeszentralregister beantragen. In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Verkürzung der Tilgungsfrist zu prüfen. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann hier gezielt beraten und unterstützen.

Führungszeugnis beantragen: So geht’s

Ein Führungszeugnis kann auf mehreren Wegen beantragt werden. Die gängigsten Optionen sind:

  • Persönlich beim Bürgeramt: Antragstellung direkt vor Ort mit Personalausweis oder Reisepass.
  • Online über das Bundesamt für Justiz: Hierfür wird ein elektronischer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion benötigt.
  • Per schriftlichem Antrag: Möglich in besonderen Fällen, etwa bei Aufenthalt im Ausland.

 

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen, die Gebühr liegt bei 13 Euro (Stand März 2025). Das Führungszeugnis wird entweder direkt an den Antragsteller oder – im Fall eines behördlichen Führungszeugnisses – an die zuständige Behörde gesendet. Wer sich unsicher ist, welche Art des Führungszeugnisses benötigt wird, sollte sich vorab beraten lassen.

Führungszeugnis und Anwaltskanzlei: Warum professionelle Beratung wichtig ist (H2)

Ein Eintrag im Führungszeugnis kann erhebliche Folgen haben – sei es bei der Jobsuche, einer Gewerbeerlaubnis oder einem laufenden Strafverfahren. In solchen Situationen ist eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt für Strafrecht unerlässlich.

Ein erfahrener Anwalt prüft zunächst, ob der Eintrag rechtmäßig erfolgt ist. In manchen Fällen lässt sich ein Eintrag vorzeitig löschen oder eine Verkürzung der Tilgungsfrist beantragen. Zudem kann er Mandanten darüber aufklären, welches Führungszeugnis relevant ist und welche Konsequenzen drohen.

Besonders wichtig ist eine anwaltliche Beratung für Personen, die in sensiblen Berufsgruppen arbeiten oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ein Eintrag im behördlichen oder erweiterten Führungszeugnis kann hier schwerwiegende Auswirkungen haben.

Wer mit einem Eintrag im Führungszeugnis konfrontiert ist, sollte schnell handeln. Frühzeitige juristische Unterstützung kann Chancen sichern, Einträge anfechten oder negative berufliche Konsequenzen minimieren. Unsere erfahrene Anwaltskanzlei bietet nicht nur kompetente Beratung, sondern entwickelt auch individuelle Strategien, um die Zukunft unserer Mandanten bestmöglich zu schützen.

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Strafverteidiger Nikolai Odebralski ist seit 2010 Rechtsanwalt in Essen

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