Das Führungszeugnis spielt in vielen Lebensbereichen eine entscheidende Rolle. Ob bei einer Bewerbung, einer behördlichen Genehmigung oder einer gewerblichen Tätigkeit – der Nachweis über eine weiße Weste ist oft Voraussetzung. Doch was passiert, wenn eine Vorstrafe wegen eines Verstoßes gegen das BtMG eingetragen ist? Welche Konsequenzen drohen und gibt es Möglichkeiten, eine Löschung zu beantragen?
Wer sich mit diesen Fragen konfrontiert sieht, sollte seine Rechte genau kennen. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann dabei helfen, Eintragungen im Führungszeugnis zu verstehen und juristische Schritte zu prüfen, damit sich diese nicht zu einem dauerhaften Hindernis im Lebensweg entwickeln.
Unsere spezialisierten und erfahrenen Strafverteidiger haben bereits vielen Mandanten zu einer erfolgreichen Verteidigung verholfen. Wir legen größten Wert auf höchste Diskretion und eine sorgfältige, vertrauliche Bearbeitung Ihres Falls.
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Das Führungszeugnis enthält nur bestimmte Verurteilungen. Nicht jede Strafe wird automatisch eingetragen. Entscheidend sind die Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).
Einträge erfolgen beispielsweise bei:
Nicht aufgenommen werden geringfügige Verurteilungen, etwa Geldstrafen unter 90 Tagessätzen, sofern die Person nicht bereits einschlägig vorbestraft ist. Die Einträge werden dann im Bundeszentralregister erfasst und gespeichert.
Gut zu wissen: Beim Bundeszentralregister (BZR) handelt es sich um ein bundesweit geführtes Verzeichnis, in welchem unter anderem sämtliche strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person aufgenommen werden. Die Eintragungen sind vollkommen unabhängig von der Art des begangenen Strafdelikts oder auch dem Ausmaß der Strafe.
Wer zum ersten Mal in irgendeiner Art verurteilt wird, landet zwangsläufig im Bundeszentralregister. Abhängig von der eigentlichen Verurteilung betragen die Fristen zur Tilgung aus dem BZR zwischen fünf und 20 Jahren.
Das Bundeszentralregister (BZR) führt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kann schwerwiegende Folgen haben – insbesondere, wenn eine Verurteilung im Führungszeugnis eingetragen wird. Ob ein Eintrag erfolgt, hängt von der Höhe der Strafe ab:
Solche Einträge können weitreichende Konsequenzen haben: Ein privates Führungszeugnis mit einem BtM-Verstoß kann Bewerbungen erschweren, insbesondere in sicherheitsrelevanten Berufen. Behörden sehen Verstöße im behördlichen Führungszeugnis, was Auswirkungen auf Gewerbeerlaubnisse oder Aufenthaltsgenehmigungen haben kann.
Besonders problematisch sind Einträge im erweiterten Führungszeugnis, wenn eine Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen angestrebt wird. In diesen Fällen können selbst ältere Verurteilungen den beruflichen Weg versperren. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, mögliche Konsequenzen zu verstehen und Strategien zur Tilgung oder Löschung des Eintrags zu prüfen.
Auswirkungen einer Vorstrafe auf das Berufsleben
Eine Eintragung im Führungszeugnis kann erhebliche Konsequenzen für das Berufsleben haben. Arbeitgeber achten insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen auf eine weiße Weste. Besonders betroffen sind Berufe wie:
Wer eine berufliche Zukunft trotz Vorstrafe plant, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Eine fachkundige anwaltliche Einschätzung kann helfen, die Chancen auf eine Anstellung zu verbessern oder Löschungsmöglichkeiten zu prüfen.
Mit unserer Expertise und Erfahrung unterstützen wir Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Nach einer gründlichen Aktenanalyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren individuellen Fall zu erzielen.
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Einträge wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bleiben nicht dauerhaft im Führungszeugnis, sondern unterliegen bestimmten Tilgungsfristen. Die Dauer der Speicherung hängt von der Höhe der Strafe ab:
Während dieser Fristen sind die Einträge im privaten Führungszeugnis sichtbar und können Bewerbungen erschweren. Das behördliche Führungszeugnis kann in bestimmten Fällen sogar länger belastet bleiben, insbesondere wenn es um sicherheitsrelevante Tätigkeiten geht.
Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird der Eintrag automatisch gelöscht – ein Antrag ist nicht erforderlich. Wer wissen möchte, ob eine Vorstrafe noch im Führungszeugnis steht, kann eine Einsicht in das Bundeszentralregister beantragen. In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Verkürzung der Tilgungsfrist zu prüfen. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann hier gezielt beraten und unterstützen.
Ein Führungszeugnis kann auf mehreren Wegen beantragt werden. Die gängigsten Optionen sind:
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen, die Gebühr liegt bei 13 Euro (Stand März 2025). Das Führungszeugnis wird entweder direkt an den Antragsteller oder – im Fall eines behördlichen Führungszeugnisses – an die zuständige Behörde gesendet. Wer sich unsicher ist, welche Art des Führungszeugnisses benötigt wird, sollte sich vorab beraten lassen.
Ein Eintrag im Führungszeugnis kann erhebliche Folgen haben – sei es bei der Jobsuche, einer Gewerbeerlaubnis oder einem laufenden Strafverfahren. In solchen Situationen ist eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt für Strafrecht unerlässlich.
Ein erfahrener Anwalt prüft zunächst, ob der Eintrag rechtmäßig erfolgt ist. In manchen Fällen lässt sich ein Eintrag vorzeitig löschen oder eine Verkürzung der Tilgungsfrist beantragen. Zudem kann er Mandanten darüber aufklären, welches Führungszeugnis relevant ist und welche Konsequenzen drohen.
Besonders wichtig ist eine anwaltliche Beratung für Personen, die in sensiblen Berufsgruppen arbeiten oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ein Eintrag im behördlichen oder erweiterten Führungszeugnis kann hier schwerwiegende Auswirkungen haben.
Wer mit einem Eintrag im Führungszeugnis konfrontiert ist, sollte schnell handeln. Frühzeitige juristische Unterstützung kann Chancen sichern, Einträge anfechten oder negative berufliche Konsequenzen minimieren. Unsere erfahrene Anwaltskanzlei bietet nicht nur kompetente Beratung, sondern entwickelt auch individuelle Strategien, um die Zukunft unserer Mandanten bestmöglich zu schützen.
Sehr kompetenter und engagierter Anwalt im Bereich Betäubungsmittelstrafrecht. Die Beratung war professionell und verständlich, und ich fühlte mich jederzeit gut vertreten. Dank seines Fachwissens und seiner klaren Kommunikation konnte eine positive Lösung erreicht werden. Absolut empfehlenswert!
Dank dieser spezialisierten Kanzlei für Betäubungsmittelstrafrecht konnte ich meine Anklage wegen eines BtMG-Verstoßes erfolgreich abwehren. Die strategische Verteidigung und die professionelle Beratung haben mir enorm geholfen. Wer in Sachen Drogenhandel oder Betäubungsmittelrecht Unterstützung braucht, ist hier genau richtig!
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