Bewährungsstrafe trotz eines Millionen-Drogengeschäfts? Das klingt erst einmal merkwürdig. Doch Grund dafür ist das neue Konsumcannabisgesetz.
Der konkrete Fall
Nach monatelangen Ermittlungen konnte die Polizei in Greiz im April vergangenen Jahres eine illegale Plantage auf dem Gelände einer alten Papierfabrik aufdecken. Auf dem Gelände soll eine Bande über zwei Jahre hinweg Cannabis in großem Stil angebaut und anschließend verkauft haben. Ganze sechs LKW-Ladungen voller Beweismittel soll es nach dem Großeinsatz der Polizei in Greiz gegeben haben. Dabei wurden über 1.000 Marihuana-Pflanzen, die für den weiteren Verkauf gedacht waren, sichergestellt. Insgesamt soll sich der Umfang jedoch auf mehr als 3.000 Cannabispflanzen belaufen, die auf dem Gelände selber angebaut und anschließend verkauft wurden. Der daraus resultierende Umsatz soll sich auf beachtliche zwei Millionen Euro belaufen.
Nun musste sich die Bande, bestehend aus acht Männer im Alter von 19 bis 47 vor dem Landgericht Gera, wegen des gewerbsmäßigen Handelns und des Anbaus von Cannabis verantworten.
Das Urteil
Das Landgericht Gera verurteilte die Männer kürzlich zu unterschiedlichen Strafen. Der Hauptangeklagte bekam eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Gegen einen weiteren Angeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten erlassen.
Die Freiheitsstrafen der anderen sechs Angeklagten wurden hingegen zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Grund dafür war eine getroffene Verfahrensabsprache nach §257c der Strafprozessordnung, auch „Deal“ genannt. Rechtsanwalt Thomas Ulrich, dessen Mandant eine Bewährungsstrafe erhalten hat gibt allerdings zu bedenken, dass es ein solches Urteil vor Einführung des neuen Konsumcannabisgesetzes, insbesondere des §34 Abs. 4 KCanG niemals möglich gewesen wäre. Dieser Absatz regelt unter anderem das bandenmäßige Herstellen und Handeln mit Cannabis, sieht dabei jedoch nur eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten in minder schweren Fällen voraus.
Quellen: mdr.de