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Bewährungsstrafe kann sinnvoll sein – auch bei schwerwiegenden Drogendelikten

Drogenfund in Mannheim: Am 9. März 2023 konnten bei einer Wohnungsdurchsuchung insgesamt 414,45 Gramm Marihuana und 29,65 Gramm Kokain sichergestellt werden.

Das Amtsgericht verurteilte die junge Frau am 10. April 2024 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Bewährungsaussetzung und Therapie

Die strafrechtlichen Konsequenzen des unerlaubten Drogenbesitzes variieren grundsätzlich je nach Umfang, Art und Zweck des Drogenbesitzes. So kann der Besitz von Rauschgift, selbst in kleinen Mengen, bereits strafbar sein.

Im vorliegenden Fall stellte das Gericht weitere Umstände fest, die sich unmittelbar auf die Strafe der Angeklagten auswirkten.

Zwar stelle der Besitz der harten Droge Kokain einen erheblichen Strafschärfungsgrund dar, da die Menge weit über der Grenze für eine nicht geringe Menge lag – jedoch entschied man sich dennoch für eine Bewährungsstrafe. Dazu führte das Gericht verschiedene Gründe an: Zum einen gab es ein umfassendes Geständnis der Angeklagten. Auch die Bemühungen der Angeklagten um eine stationäre Therapie wirkten sich positiv auf die Strafzumessung aus. Zudem sei sie nicht vorbestraft und habe eine positive Sozialprognose.

Damit zeigt dieses Urteil noch einmal besonders die Bedeutung von Resozialisation und Prävention im Strafrecht, selbst bei schwerwiegenden Drogendelikten.

Quellen: strafrechtsiegen.de

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