Kontaktieren Sie uns bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelstrafrecht
Kontakt
Sofern Sie Fragen zu dem Bereich der Verstoß gegen das Betäubungsmittelstrafrecht haben, oder wir einen Ihrer Verwandten in einem solchen Verfahren vertreten sollen, dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder vereinbaren einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.