Knapp acht Monate nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis sieht die Justizministerin Baden-Württembergs Marion Gentges (CDU) deutliche Rückschritte für die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Laut ihr sei ,, in der aktuellen Fassung ein Freifahrtschein für den weiterhin illegalen Handel mit Cannabis.’’ Gerichte müssten Angeklagte freisprechen, weil die rechtmäßig gewonnenen Ermittlungsergebnisse mit dem neuen Gesetz nicht mehr für eine Verurteilung verwertet werden könnten. Dies würde dem Gerechtigkeitsempfinden massiv widersprechen. Hintergrund ist, dass nach der Gesetzesänderung Telefonüberwachung, die Online -Durchsuchung oder die akustische Wohnraumüberwachung nicht mehr im gewohnten Umfang einsetzbar sind. Doch gerade darauf seien die Ermittlungsbehörden angewiesen. Davon würden insbesondere mafiöse Strukturen profitieren.
Insbesondere bei der Justizministerkonferenz der Länder sollen die Erfahrungen mit dem Cannabisgesetz 2024 thematisiert werden. Baden-Württemberg hat einen Beschlussvorschlag eingebracht. Darin heißt es, dass das Gesetz vor allem bei ,,Verfahren des gewerbsmäßigen Handels mit Cannabisprodukten oder des Handels mit Cannabsiprodukten in nicht geringer Menge zu einem Rückschritt in der Bekämpfung des Schwarzmarktes und der Organisierten Kriminalität geführt hat.’’ In diesem Zusammenhang fällt auch der Begriff ,,Irrweg’’.
Zudem werde die Bundesrepublik attraktiver für den Drogenumschlag in Europa, so Gentes. Die geplante Trockenlegung des Schwarzmarktes werde mit der Legalisierung nicht erreicht.
Freispruch trotz Schmuggels im großen Stil
Bei einem Prozess wegen Marihuana-Schmuggels im großen Stil haben die neuen Regeln des Cannabis-Gesetzes dazu geführt, dass der Angeklagte freigesprochen wurde. Denn der Mann war durch die Auswertung von Chats des Krypto Messengerdienst Encrochat ins Visier der Ermittler gelangt. Diese Erkenntnisse durften im vorliegenden Fall aber nicht genutzt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, führt aber bundesweit zu Diskussionen.
Gentges fordert höheren Strafrahmen
Mit dem Beschlussvorschlag fordern die beiden Bundesländer neue Regeln für verdeckte Ermittlungen in den Blick zu nehmen. ,,Angesichts des hohen Unrechtsgehalts der Taten sollte der Strafrahmen der in Rede stehenden Straftatbestände angehoben werden’’, so Gentges. ,, Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Ermittlungsmöglichkeiten zurückgeben’’.
Quellen: sueddeutsche.de, tagesspiegel.de