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„Cannabis Social Clubs“ – das Wichtigste zusammengefasst

Die Teillegalisierung von Cannabis dürfte wohl an keinem vorbeigegangen sein. Wir berichteten zudem bereits schon einmal über die sogenannten „Cannabis Social Clubs“ (kurz: CSC). Doch was genau muss man über diese Clubs wissen?

Seit dem 1. Juli darf in den CSCs Cannabis angebaut werden. Der CSC braucht dafür eine entsprechende Lizenz. Zudem gibt es noch weitere Regelungen. Ein Überblick:

Die Mitgliedschaft

Mitglied kann nur werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Außerdem braucht man einen Wohnsitz in Deutschland. Die Beitragskosten belaufen sich auf mindestens 10 Euro im Monat. Hinzu kommen die Kosten für das Cannabis selbst. Die Mitgliedschaft in einem CSC bringt für die Mitglieder die Möglichkeit, legal und vor allem saubere und getestete Cannabisprodukte zu konsumieren. Das Cannabis wird in einem Labor auf Schadstoffe getestet – ein deutlicher Vorteil im Vergleich zum illegalen Erwerb.

Vorschriften

Auch die Tätigkeit des Vereins unterliegt besonderen Vorschriften. So darf die Abgabemenge an Cannabis eine gewisse Menge pro Monate nicht überschreiten. So sind es 50 Gramm pro Monat an über 21-Jährige, an unter 21-Jährige lediglich 30 Gramm. Dabei darf die Einzelabgabemenge maximal 25 Gramm betragen.

Insgesamt darf der Club Cannabis an maximal 500 Mitglieder abgeben.

Werbung für die Clubs ist verboten.

Zudem braucht jeder CSC ein Jugendschutzprogramm, sowie einen Präventionsbeauftragten. Diesem obliegt die Suchtprävention. Wie diese im Einzelfall aussehen soll, ist noch nicht klar. Ob Mitglieder bereits beim Eintritt in die Social Clubs süchtig nach Cannabis sind, wird nicht überprüft.

Das klingt zunächst einmal nach einer Menge Bürokratie. Also wer kontrolliert das?

Da kann man nur sagen, dass dies ebenso unklar ist. Zwar sei es laut dem deutschen Hanfverband Sache der Länder, die Anbauvereinigungen zu kontrollieren. Konkrete Behörden wurden jedoch noch durch kein einziges Bundesland benannt.

Quellen: swr.de

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