Mehr als 500 Kilogramm Haschisch mit einem Verkaufswert von rund 1,5 Millionen Euro hat ein Mann aus Serbien geschmuggelt. Jetzt legt die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden ein.
Am 14. Juni 2024 hat das Landgericht Baden-Baden den 42-jährigen Mann wegen Drogenschmuggels zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Baden-Baden teilte mit, dass die Anklagebehörde nun Revision eingelegt habe. Nun muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil prüfen.
Die aufgefundene Haschisch-Menge war die größte jemals in der Geschichte der Baden-Badener Staatsanwaltschaft. Bei einer Lkw-Kontrolle Ende des vergangenen Jahres hatten Zöllner an der Autobahn A5 Haschisch im Wert von 1,5 Millionen Euro entdeckt. Die Drogen hatte der Angeklagte zwischen anderer Fracht in seinem Lastwagen versteckt. Er versuchte, die Polizei mit gefälschten Frachtpapieren zu täuschen. Die Ware sollte nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Süd-Spanien nach Deutschland gebracht werden. Die Rechnung hatte er aber ohne einen Drogenspürhund der Polizei gemacht, der dem Schmuggel schnell ein Ende bereitete.
Der aus Serbien stammende Angeklagte soll laut Richter und Staatsanwaltschaft als Teil einer Bande agiert haben, auch wenn der Angeklagte dies abststritt. Er habe, so die Urteilsbegründung, aus Geldnot gehandelt. Die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie hätten den Lkw-Unternehmer in eine finanzielle Notlage getrieben. Von suspekten Menschen habe er sich Geld geliehen, die ihn schließlich dazu zwangen, Drogen zu schmuggeln. Der nicht vorbestrafte, alleinerziehende Familienvater zeigte sich vor Gericht reumütig und geständig. Das war einer der Gründe, weshalb das Landgericht Baden-Baden mit seinem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft blieb. Diese hatte auf elf Jahre und drei Monate plädiert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte sich für eine Haftstrafe von drei Jahren und achte Monaten ausgesprochen. Der Angeklagte verzichtete auf eine Revision. Auch die Anwendung des neuen Betäubungsmittelgesetzes führte dazu, dass seine Haftstrafe vergleichsweise gering ausfiel. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Baden-Badener Urteil befassen.
Quellen: swr.de, sueddeutsche.de