Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist endgültig abgeschlossen. Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz, die Weitergabe und der Anbau unter bestimmten Voraussetzungen legal. Doch die Legalisierung wirft viele Fragen in der Praxis auf. Vor allem im Straßenverkehr führt dies zu Schwierigkeiten. Vor dem 1. April war es dem Gesetzgeber unter anderem zeitlich nicht mehr möglich, den Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr festzusetzen. Es ist noch unklar, bis zu welchem THC-Wert das Führen eines KFZ erlaubt sein soll.
Der aktuelle Stand
Bis dato gilt trotz Legalisierung ein generelles Verbot der Teilnahme unter Einfluss der Droge. Bisher gibt es dabei keine festen Grenzwerte wie die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. Es handelt folglich jeder ordnungswidrig, der unter Wirkung berauschender Mittel – folglich auch Cannabis, ein Kraftfahrzeug führt. Wobei Betroffene häufig erst ab einem nachgewiesenen Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blut mit Sanktionen rechnen müssen.
Das Bundesverkehrsministerium setzte zu diesem Zweck eine Expertenkommission ein, welche als Grenzwert 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich die Rauschwirkung des Konsums bewirkt. „ Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille“, so das Bundesverkehrsministerium am 28. März. „Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheit relevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend.“
Doch auch hier gehen – wie so oft im Prozess der Teil-Legalisierung, die Meinung auseinander. Der ADAC bleibt weiterhin der Ansicht, dass Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, generell nicht im Straßenverkehr teilnehmen sollten. Begründend dafür führt der ADAC die Risiken des Konsums an. Der Konsum von Cannabis kann die Konzentration Aufmerksamkeit beeinträchtigen sowie die Reaktions- und Entscheidungszeit verlängern, was zu schwerwiegenden Folgen im Straßenverkehr führen kann. Zudem fordert dieser die Prüfung zusätzliche Messverfahren wie der Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit um akute Beeinträchtigungen durch den Konsum zeitnah zu verwerten oder nachzuweisen.
Ein Blick in die Zukunft
Was sich die Politik davon annimmt, wird sich wohl erst mit der Zeit zeigen. Nach einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ liegt aber bereits ein erster Gesetzesentwurf vor, der die Empfehlung der Expertenkommission umsetzen soll. Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr pro Milliliter Blut am Steuer eines Fahrzeuges erwischt wird, handelt demnach ordnungswidrig. Bis es zu einer Umsetzung dieses Grenzwertes durch ein Gesetz der Ampel-Koalition im Bundestag kommt und das Straßenverkehrsgesetz geändert wird, bleibt es vorerst beim generellen Verbot des Fahrens unter Cannabis-Einfluss.
Quellen: deutschlandfunk.de, adac.de, mdr.de, pharmazeutische-zeitung.de, br.de