Kokainhandel im großen Stil
Wegen Kokainhandels, der in seiner Größenordnung an den kolumbianischen Drogenbaron Pablo Escobar erinnerte, wurde ein 49-jähriger Mann zu 13 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er war laut Richter ,,die treibende Kraft’’ und habe die Kontakte für den Handel hergestellt und diesen letztendlich auch organisiert. Sein 69 Jahre alter Komplize aus Groß-Umstadt muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Das Erstaunliche an dem Fall: es geht um etwa 4,3 Tonnen Kokain im Wert von etwa 125 Millionen Euro. Das meiste davon soll sogar tatsächlich verkauft worden sein.
Folgt nach der Verurteilung die Revision?
Der 49-Jährige Mann gab an, nicht mit Drogen gehandelt zu haben, sondern lediglich versucht zu haben, einen Betrug zu begehen. So wollte er angeblich nur die Vorauszahlungen entgegennehmen, aber im Gegenzug dafür kein Kokain liefern. Das Landgericht hielt dies aber aus mehreren Gründen für ausgeschlossen. Die Auswertung von Chatnachrichten ergab, dass es sich um Zug-um-Zug-Geschäfte handelte. Der Verteidiger des 49-Jährigen kündigte bereits an, Revision beantragen zu wollen. Der andere Angeklagte erwies sich jedoch als geständig und will laut erster Reaktion auf eine Revision verzichten.
Internationaler Handel
Die beiden Verurteilten sollen über mehrere Jahre immer wieder Kokain aus Südamerika nach Europa gebracht haben, vor allem nach Wetzlar, Hamburg, Antwerpen und Rotterdam. Dabei soll der Haupttäter die Kontakte nach Südamerika gepflegt und die Kokainverkäufe organisiert haben. Sowohl per Schiff, als auch per Flugzeug. Der Groß-Umstädter soll erst später ins Geschäft eingestiegen sein.
Forderungen mit weiter Spanne: Freispruch und 14 Jahre
Die Staatsanwaltschaft verlangte für den Hauptangeklagten 14 Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Die Verteidigung plädierte jedoch auf Freispruch. In beiden Fällen blieben die Richter jeweils unter den Forderungen der Anklage.
Sicherheitsmaßnahmen
Ursprünglich wurde mit einem Prozess über mehrere Jahre gerechnet. Nun ging dieser jedoch früher zu Ende als anfangs erwartet. Um Fluchtverdacht oder gar einen ,,Befreiungsversuch’’ zu vermeiden, wurde das Verfahren von erheblichen Sicherheitsmaßnahmen begleitet.
Quellen: süddeutsche.de