Erstgespräch vereinbaren
0201 747 188 0

Entziehung der Fahrerlaubnis auch wegen einmaligem Nachweis von harten Drogen gerechtfertigt

Kann einem Autofahrer auch nur der einmalige Konsum „harter“ Drogen nachgewiesen werden, kann dieser seinen Führerschein verlieren. So kann selbst das einmalige Ausprobieren dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde diesen ohne vorherige Gutachtenseinholung entzieht.
Dabei ist dies unabhängig davon, ob die Person unter Drogeneinfluss gefahren ist. Die Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltvereins (DAV) betont, dass der Drogenkonsum also nicht zwingend in einem Zusammenhang mit dem Führen eines KFZs stehen muss. Dabei verweist er auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (Az: 1 L 3223/21. TR).

In diesem erkannte das Gericht einem Kraftfahrzeugführer mit einem neuen Beschluss vom 07.12.2021 das Recht ab, von seiner im europäischen Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Der Fahrer ist in Deutschland wohnhaft, besitzt jedoch eine europäische Fahrerlaubnis. Dies berechtigt ihn nach den einschlägigen Vorschriften auch zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.

Mit dieser Entscheidung bestätigte das Gericht in einem Eilrechtsschutzverfahren die Rechtmäßigkeit einer vorhergehenden Entscheidung der kommunalen Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Trier.

Der konkrete Fall

In dem verhandelten Fall konnten während einer Unfallaufnahme bei dem Fahrer durch verschiedene Tests Drogen – genauer Spuren von Kokain und THC, nachgewiesen werden. Die Auswertung der entnommenen Blutprobe bestätigte den Fund. Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Trier untersagte dem Fahrer daraufhin mit sofortiger Vollziehbarkeit den weiteren Gebrauch seiner Fahrerlaubnis in Deutschland.

Widerspruch wegen unbewusstem Drogenkonsum

Dagegen legte dieser Widerspruch ein und beantragte ein Eilverfahren.

Dies begründete er mit einem unbewussten Drogenkonsum während des Besuchs eines Bekannten. Dieser hatte Kokain geraucht, so dass er wohl in Kontakt mit der Droge gekommen sei. Möglicherweise indem er das Glas sowie die Tabakblätter des Bekannten mitbenutze, auf denen sich Anhaftungen von Kokain. Befunden hätten. So wäre es zu einer unbeabsichtigten Aufnahme des Kokains gekommen.

Jedoch wurde vor Gericht eine unbewusste Drogenaufnahme auf diesem Wege als nicht plausibel und nicht glaubhaft eingestuft. Vor allem die beim Antragssteller durchgeführten Bluttests sprechen nicht für diese Argumentation. Diese deuteten auf die Aufnahme einer so hohen Menge an Kokain hin, dass diese nicht durch bloße Anhaftungen an Glas oder Tabakblättchen des Bekannten kommen konnten. Der nach über 96 Stunden festgestellte Benzoylecgoninwert sei damit nicht erklärbar.

Das Gericht folgte der Begründung des Antragsstellers mithin nicht. Zudem hätte sich der Antragssteller als nicht geeignet zum Führen eines KFZs erwiesen. Eine Fahrerlaubnis sei zwingend zu entziehen, auch wenn nur einmalig sogenannte „harte Drogen“ – Cannabis zähle nicht dazu – im Sinne des BtMG nachgewiesen werden konnten. Dies sei also unabhängig von der Häufigkeit und Höhe des Konsums, von der Betäubungsmittelkonzentration, vom Vorliegen bestimmter Ausfallerscheinungen des Fahrers und ob diese überhaupt von einer Teilnahme am Straßenverkehr während des berauschten Zustands und zu bewerten. Damit wäre selbst bei einmaligem Konsum von Kokain und anderen „harten Drogen“ der Führerschein zwingend zu entziehen – unabhängig davon, ob der Konsum im Zusammenhang mit dem Autofahren selber steht. Wenn einmalig harte Drogen im Blut nachgewiesen werden können, ist der Führerschein weg. Dies sei vorliegend der Fall.

Der Eilantrag wurde mithin abgelehnt. Die Fahrerlaubnisbehörde war nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften dazu berechtigt gewesen, dem Fahrer die Fahrerlaubnis zur Nutzung innerhalb des Bundesgebiets abzuerkennen.

Quellen: kostenlose-urteile.de, anwalt.de, vgtr.justiz.rlp.de – 1 L 3223/21.TR, westfalen-blatt.de, rechtsanwalt-will.de

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Nikolai Odebralski
Strafverteidiger Nikolai Odebralski ist seit 2010 Rechtsanwalt in Essen

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Erfahrene Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen

Recommended Posts

Der Staatsanwalt Yashar G. muss sich nun vor dem Landgericht in Hannover verantworten. Der Vorwurf: Korruption. Er soll geheime Ermittlungsinformationen an die Kokain-Mafia verkauft haben.
Durch die Einführung des KCanG vor rund einem Jahr kam es in Einzelfällen dazu, dass Taten erlassen bzw. Strafen gemildert wurden, wenn diese nach neuem
Die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung steht im Ermessen des Gerichts und kann unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn die Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren