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Neues vom Drogenmarkt: Das berauschende Cannabinoid Hexahydrocannabinol  (kurz: HHC)

Man nennt es auch ,,Die Kiosk-Droge‘‘: Anders als das (noch) verbotene THC-Cannabis gibt es das Cannabinoid HHC in verschiedenen Varianten frei zu kaufen. Insbesondere bei Jugendlichen ist die Substanz sehr populär. Das Problem ist jedoch, dass HHC-Produkte – ähnlich wie Cannabis – euphorisierend und psychoaktiv wirken. Häufig werden auch unerwünschte Folgen beschrieben: Schwindel, Übelkeit oder sogar Ohnmacht. Dennoch fällt HHC aktuell nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Vor dem Konsum wird ausdrücklich gewarnt. Experten sprechen sogar von Strafbarkeitslücken.

HHC meist synthetisch hergestellt

Viele fragen sich, wie HHC überhaupt hergestellt wird. Der Aufwand, HHC aus den Blüten der Cannabis Pflanze, im Labor zu extrahieren ist meist mit enormen Kosten verbunden. Aufgrund dessen wird HHC meist synthetisch hergestellt. Viele Hersteller vermarkten es jedoch trotzdem fälschlicherweise als ,,natürliches Cannabinoid’’.

Risiken, Nebenwirkungen und Langzeitfolgen noch unklar

Die Wirkung von THC kann sehr unterschiedlich sein. Sie reicht von euphorischen Gefühlen bis zu Angst und Panik. Im Vergleich zu THC gibt es zu HHC hingegen kaum wissenschaftliche Forschung. Welche Risiken, Nebenwirkungen und Langzeitfolgen von HHC zu erwarten sind, seien ungewiss. Ein gesundheitliches Risiko, welches der Gesetzgeber momentan scheinbar einfach akzeptiert. Denn obwohl der Konsum von HHC-Produkten weiter auf dem Vormarsch ist, wird HHC weder vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch vom Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfasst.

HHC: nutzen Hersteller Strafbarkeitslücken der Gesetzgebung aus?

Das Geschäft mit HHC breitet sich weiter aus. Insbesondere auf der Social-Media-Plattform Tik Tok sprechen viele junge Menschen über HHC Produkte. Wie so oft, nutzen die Hersteller das Schlupfloch in der Gesetzgebung. Denn: HHC ist nicht in der Anlage zum BtMG gelistet und fällt als halbsynthetischer Stoff nicht unter das NpSG, da dieser nur vollsynthetische Stoffe erfasst. Eine Strafbarkeit liegt derzeit zwar nicht ausdrücklich vor, aber in Einzelfällen kann es aufgrund anderer Inhaltsstoffe des HHC-Produktes, welche diesem beigemischt wurden, zu einer Strafbarkeit kommen.

Wie sieht es in der Zukunft aus?

Ob sich der Gesetzgeber in puncto HHC weiterhin zurückhält, ist fraglich. Im Ministerium von Gesundheitsminister Karl Lauterbach weiß man aktuell noch nicht, wie man den Umgang mit HHC regeln soll. Doch eins ist sicher: die Bundesregierung beobachtet stetig das Auftreten neuer psychoaktiver Stoffe und wird mit Sicherheit auch der ungehemmten Verbreitung von HHC Produkten entgegenwirken.

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Strafverteidiger Nikolai Odebralski ist seit 2010 Rechtsanwalt in Essen

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