Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Dieses Gesetz legalisiert den privaten Besitz und Eigenanbau von Cannabis teilweise, enthält jedoch weiterhin strenge Regeln und zahlreiche Verbote. Wer sich nicht genau mit den neuen gesetzlichen Vorgaben auskennt, läuft Gefahr, empfindliche Strafen zu riskieren – bis hin zu hohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder dem Verlust der Fahrerlaubnis.
Als spezialisierte Kanzlei für Betäubungsmittelstrafrecht erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag, was erlaubt bleibt, welche Konsequenzen drohen und weshalb eine professionelle strafrechtliche Verteidigung unverzichtbar ist.
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Das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat, ermöglicht Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen den Besitz und Anbau von Cannabis. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, darf bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mitführen und bis zu 50 Gramm in der eigenen Wohnung aufbewahren. Der Anbau ist ebenfalls erlaubt, jedoch auf drei weibliche, blühende Cannabis-Pflanzen begrenzt. Wichtig ist, dass der Anbau nicht für den Weiterverkauf bestimmt ist und Minderjährige keinen Zugang dazu haben.
Zusätzlich erlaubt das Gesetz die Mitgliedschaft in Cannabis Social Clubs (CSC). Diese gemeinnützigen Vereine dürfen Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder ausgeben. Pro Monat und Mitglied sind maximal 50 Gramm zulässig, ein kommerzieller Handel bleibt jedoch untersagt.
Trotz der Teillegalisierung durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) bleiben zahlreiche Handlungen strafbar und ziehen teils erhebliche Strafen nach sich. Besonders streng geahndet wird die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige. Wer Cannabis an Personen unter 18 Jahren abgibt, muss mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen.
Auch der Besitz von Cannabis über der erlaubten Menge bleibt strafbar. Wer mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit oder 50 Gramm in der eigenen Wohnung besitzt, riskiert ein Strafverfahren. Größere Mengen können als Hinweis auf illegalen Handel gewertet werden, was besonders schwer geahndet wird.
Der Handel mit Cannabis ist weiterhin verboten, unabhängig von der Menge. Dies gilt auch für den Import von Cannabis aus dem Ausland. Bereits geringe Mengen können zu einer Strafverfolgung führen.
Zudem ist der Konsum an bestimmten Orten untersagt, etwa in Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr sowie in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Sportanlagen. Verstöße können mit Bußgeldern oder weiteren Sanktionen geahndet werden. Wer gegen diese Regelungen verstößt, sollte frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Auch nach der Teillegalisierung von Cannabis bleibt der Konsum im Straßenverkehr streng reglementiert. Wer unter dem Einfluss von THC ein Kraftfahrzeug führt, riskiert Bußgelder, Fahrverbote oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis. Der gesetzlich festgelegte THC-Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein noch strengerer Grenzwert von 1,0 Nanogramm.
Bei einem Verstoß drohen hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg sowie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Zudem kann eine Fahruntüchtigkeit auch ohne Grenzwertnachweis festgestellt werden, wenn Ausfallerscheinungen auftreten. Betroffene sollten sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Trotz der Teillegalisierung von Cannabis sieht das Konsumcannabisgesetz (KCanG) weiterhin strenge Strafen für besondere Verstöße vor. Je nach Art des Vergehens drohen Geldbußen, Freiheitsstrafen oder der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit Bußgeldern geahndet. Dazu gehört der Besitz kleiner Mengen über der erlaubten Grenze oder der Konsum an verbotenen Orten. Hier sind Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro möglich.
Schwerwiegende Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Der Besitz größerer Mengen, insbesondere über 30 Gramm in der Öffentlichkeit oder 60 Gramm in der eigenen Wohnung, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Handel und Weitergabe an Dritte, insbesondere an Minderjährige, gelten als schwere Straftaten. Wer Cannabis an Personen unter 18 Jahren abgibt, muss mit Strafen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe rechnen.
Betroffene sollten frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Strafen zu minimieren oder abzuwehren.
Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) stellt sich die Frage, wie mit laufenden Strafverfahren umzugehen ist, die auf der alten Rechtslage basieren. In vielen Fällen profitieren Betroffene von der Rückwirkung milderer Gesetze (§ 2 Abs. 3 StGB). Das bedeutet, dass laufende Verfahren überprüft und gegebenenfalls eingestellt oder die Strafe reduziert werden kann, sofern die Tat nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr strafbar ist.
Allerdings erfolgt keine automatische Aufhebung von Urteilen. Wer von einem laufenden oder abgeschlossenen Verfahren betroffen ist, sollte dringend eine anwaltliche Überprüfung veranlassen. Eine erfahrene Strafrechtskanzlei kann prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafminderung möglich ist.
Auch nach der Teillegalisierung von Cannabis bleibt das Betäubungsmittelrecht komplex und strafrechtliche Risiken bestehen. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt zwar den Besitz und Eigenanbau, doch viele Handlungen sind weiterhin strafbar. Wer gegen die Vorschriften verstößt, sieht sich schnell mit Ermittlungsverfahren oder sogar einer Anklage konfrontiert. In solchen Fällen ist eine erfahrene Strafverteidigung unverzichtbar, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Ein Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen und oft eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Gerade bei Verdacht auf unerlaubten Besitz oder Handel mit Cannabis kommt es häufig zu Hausdurchsuchungen oder Festnahmen, die für Betroffene erhebliche Folgen haben. Hier ist schnelles und professionelles Handeln entscheidend, um Fehler zu vermeiden und eine unnötige Eskalation des Verfahrens zu verhindern.
Auch bei laufenden Strafverfahren aus der Zeit vor dem 1. April 2024 kann eine juristische Neubewertung sinnvoll sein. Viele Anklagen und Urteile basieren auf der alten Rechtslage, sodass eine Strafmilderung oder sogar eine Verfahrenseinstellung möglich ist.
Zusätzlich drohen im Zusammenhang mit Cannabis Führerscheinentzug und MPU-Anordnungen, selbst wenn keine direkte Verkehrsgefährdung vorlag. Ein Anwalt kann in solchen Fällen eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln, um eine Sperrfrist oder den Verlust der Fahrerlaubnis abzuwenden.
Wer mit einem Strafverfahren oder Bußgeld wegen Cannabisbesitzes oder -konsums konfrontiert wird, sollte sich daher umgehend rechtlichen Beistand sichern. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann über den Ausgang des Verfahrens entscheiden.
Mit unserer Expertise und Erfahrung unterstützen wir Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Nach einer gründlichen Aktenanalyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren individuellen Fall zu erzielen.
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