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Betäubungsmittelstrafrecht
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Betäubungsmittelhandel
Nicht geringe Menge im Betäubungsmittelrecht
Betäubungsmittelarten
Liquid Ecstasy
Pink Cocaine (El Tusi)
Kokain
Ketamin
Heroin und Crack
Amphetamin und Speed
Haschisch, Marihuana und Cannabis
Führungszeugnis
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen
§ 29 BtMG – Strafrahmen
Aufklärungshilfe § 31 BtMG
Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Fragen und Antworten
Was tun bei einer Vorladung?
Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
Was tun bei einer Anklage?
Was tun bei einem Strafbefehl?
Was bedeutet Therapie statt Strafe?
Festnahme und Untersuchungshaft
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April 13, 2023
Drogenbesitz – die Menge macht den Unterschied
Natürlich ist im Strafverfahren von großer Bedeutung, welche konkrete Menge an Betäubungsmitteln genau Gegenstand ist. Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet zwischen der ,,nicht geringen Menge’’, die verschiedenen
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